Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Fliesenarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]30
Fax: [gelöscht]030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Fliesenarbeiten
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Fliesenarbeiten
Lage der Baustelle / Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine . In diesem Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen , KFZ, Elektro, u nd SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände aufbereitet.
Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft die Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende Restriktionen wie z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei der Einrichtung und Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten Firmen zu berücksichtigen.
1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus nördlicher Richtung über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A 30 sowie über die Bundesstraßen B 70 und B 481. Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr. 51 vorhanden.
1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Der Neubau wird ein- bis zweigeschossig errichtet. Der Baukörper orientiert sich von Nord-Osten nach Süd-Westen , die Bahnlinie flankierend. Gegliedert wird das Gebäude durch zwei langgestreckte Werkstatthallenschiffe verbunden mittels einer mittig verlaufenden Erschließungs- bzw. Versorgungsachse.
1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände sind keine weiteren Gebäude vorhanden, die Nutzung der Fläche ist im Rahmen des BE- Plans weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.
1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Durch das Gewerk Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.
1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren....(es handelt sich um einen Auszug)
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Fliesenarbeiten
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erstellung von Fliesen- und Plattenarbeiten in einem neu zu errichtendem, zweigeschossigem Gebäude ohne Unterkellerung mit einer gesamten BGF von ca. 4.500 m2. Die Raumaufteilung besteht hauptsächlich aus den Ausbildungswerkstätten KFZ, Metall, Schweißen, Elektro und Sanitär- Heizung- Klima. Hinzu kommen Unterrichts-, Sozialräume und Nebenräume sowie Verkehrsbereichs.
Geplant sind u. A.:
ca. 135 m² Bodenfliesen ca. 220 m² Wandfliesen inkl. Abdichtungs- und Nebenarbeiten.
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA3 Münster
Land: Deutschland
Nachtrag 1: Elastische Verfugnung von Sanitärgegenständen
Die Position wurde in der Ausschreibung seites des Hochbaus nicht berücksichtigt.