Redaktionelle Betreuung des Internetauftritts www.rauch-frei.info (Zielgruppe: Jugendliche) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_22_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Betreuung des Internetauftritts www.rauch-frei.info (Zielgruppe: Jugendliche)
Auftragsgegenstand ist die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung und Aktualisierung sowie Weiterentwicklung des Internetauftrittes www.rauch-frei.info, inklusive der dazugehörenden Unterseite zu den JugendFilmTagen. Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil dieses Auftrages, sondern wird von einem Dritten („Technikagentur“) ausgeführt. Die redaktionelle Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und der Technikagentur. Zum Auftrag gehören zudem insbesondere die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts mit Schwerpunkt auf der Ansprache von Jugendlichen sowie das Korrektorat aller online gehenden Texte.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Auftragsgegenstand ist die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung und Aktualisierung sowie Weiterentwicklung des Internetauftrittes www.rauch-frei.info, inklusive der dazugehörenden Unterseite zu den JugendFilmTagen. Die technische Betreuung des Internetauftritts ist nicht Bestandteil dieses Auftrages, sondern wird von einem Dritten („Technikagentur“) ausgeführt. Die redaktionelle Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und der Technikagentur. Zum Auftrag gehören zudem insbesondere die Erstellung neuer Texte und die Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts mit Schwerpunkt auf der Ansprache von Jugendlichen sowie das Korrektorat aller online gehenden Texte.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils zwölf Monate
Zudem werden folgende einseitig vom Auftraggeber beauftragbare Optionen vereinbart:
a) Option 1:
Weitere interaktive Online-Aktion oder weiteres Tool
Optional ist, in enger Abstimmung mit der Technikagentur und dem Auftraggeber, ein weiteres interaktives Tool oder eine zeitlich begrenzte Online-Aktivität (z.B. im Bereich Social Media) redaktionell zu entwickeln und zu betreuen. Ziel des Tools ist es, die Zielgruppe anzuregen, sich mit der beschriebenen Thematik auseinander zu setzen und die Kampagnenziele zu fördern. Das Tool kann auch Aktionscharakter haben.
Ob und inwieweit die Option umgesetzt wird, hängt von der Userakzeptanz der geplanten Tools und Online-Aktionen ab. Erst nach Auswertung dieser kann über die Umsetzung eines weiteren Tools entschieden werden. Mit der Umsetzung des Tools oder der Aktion muss innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung der Option begonnen werden. Die Fertigstellung es interaktiven Tools oder der Aktion muss innerhalb von drei Monaten nach Beauftragung der Option erfolgen (ca. 160 Stunden für die fixe Vertragslaufzeit sowie ca. 80 Stunden je Verlängerungsoption).
b) Option 2:
Optionale Zusammenarbeit mit der Redaktion der Erwachsenenwebsite www.rauchfrei-info.de bei der Einrichtung sowie Betreuung eines kampagnenübergreifenden Profils auf Instagram mit der Zielgruppe der 17-30-jährigen (ca. 480 Stunden für die fixe Vertragslaufzeit sowie ca. 240 Stunden je Verlängerungsoption).
Die Entwicklung von Sozialen Netzwerken unterliegt einer enormen Dynamik. Es ist zu erwarten, dass während der gesamten Vertragslaufzeit, inkl. Optionaler Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2027 Soziale Netzwerkseiten entstehen werden, die zur Kampagnenkommunikation geeignet sind. Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die Entwicklung im Bereich der Social Networking Sites (SNS) zu beobachten und aufgrund der Analyse geeignete Netzwerkseiten (wie z.B. youtube, instagram, google+, tumblr, Pinterest) für die Kommunikation vorzuschlagen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Redaktion der Erwachsenenwebsite ist bei Bedarf ein kampagnenübergreifendes Profil einzurichten und zu betreuen.
Für das evtl. neu eingerichtete Profil werden Betreuungsmodus und -intensität bei Ziehung der Option vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Redaktionelle Betreuung des Internetauftritts www.rauch-frei.info (Zielgruppe: Jugendliche)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134
GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.