Elektrotechnik / Neubau Ganzjahresbad Bergkamen "Häupenbad" Referenznummer der Bekanntmachung: VE 441.01 / BKG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gsw-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik / Neubau Ganzjahresbad Bergkamen "Häupenbad"
Am Standort des bestehenden Wellenfreibades Bergkamen-Weddinghofen (Freizeitstätte Im Häupen, Häupenweg 25, 59192 Bergkamen) soll ein neues Ganzjahresbad als kombiniertes
Familien- und Freizeitbad entstehen.
Hier:
Elektrotechnik
Stark- und Schwachstromanlagen
Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
BKG-Bergkamen Ganzjahresbad, Wellenfreibad Bergkamen-Weddinghofen Häupenweg 25 59192 Bergkamen
PV- Anlage: 866 Module (331kWP), NSHV: 6 Schränke, Brandmeldeanlage, Elektroakustisches Notfallwarnsystem, Kabel und Leitungen 147.000 m, Sicherheitsbeleuchtungsanlage 1Stck, Elektro- Unterverteilungen 9 Stck. Leuchten (diverse Typen) 695 Stck.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://elektro-liedtke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626AKB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.