Landkreis Bodenseekreis - Vergabe Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2617
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bodenseekreis - Vergabe Sicherheitsdienstleistungen
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Flüchtlingen im Gebiet des Landkreises Bodenseekreis sowie Managementleistungen zur Betreuung von Flüchtlingen in Hallen im Landkreis Bodenseekreis. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen.
Sicherheitsleistungen Kreisgebiet West
Landkreis Bodenseekreis
Nähere Angaben zu Los 1:
Derzeit sind folgende Gemeinschaftsunterkünfte zu bewachen:
- Salem, Leutkircher Straße 1 (Altes Rathaus) (80 Plätze): stationäre Bewachung 24/7
- Überlingen, Ziegeleistraße 3 (43 Plätze): Bewachung 24/7 mit mobiler Bestreifung anderer Unterkünfte nachts und mobile Begleitung auf Abruf tagsüber
- Sipplingen, Laupenweg 8 (98 Plätze): stationäre Bewachung 24/7
Daneben sind in folgenden Notunterkünften Bewachungsleistungen sowie Leistungen des Unterkunftsmanagements zu erbringen:
- Überlingen, Halle in der Obertorstraße 16 (72 Plätze)
- Immenstaad, Schulstraße 11 (70 Plätze)
Die Hallen/Notunterkünfte sind mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Die Bewachungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften variieren. Nähere Einzelheiten hieraus ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten oder im Revierdienst. Die Objekte sind, soweit nicht im Einzelfall anders bestimmt, mit mindestens zwei Personen zu bewachen.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. September 2023 und läuft bis 31. August 2025 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus dem Vertragsentwurf. Diese Unterlagen werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen.
Weitere Informationen zu den Auftraggebern erhalten Sie unter www.bodenseekreis.de.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz, die zugleich die Mindestanforderungen erfüllen muss, herangezogen. Es können maximal 8 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bzgl. Los 1:
Bewertet wird die Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete nach folgender Maßgabe:
- Bewachung von mindestens einer Unterkunft für Geflüchtete:
1 Punkt
- 24/7- Bewachung von mindestens einer Unterkunft für Geflüchtete:
2 Punkte
Bewertet wird Aktualität der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe:
- Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2020:
1 Punkt
- Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2020 und 31.12.2021:
2 Punkte
- Ende der Leistungserbringung nach 1.1.2022 (oder noch laufend):
3 Punkte
Bewertet wird die Leistungserbringung in Notunterkünften nach folgender Maßgabe:
- Leistungserbringung umfasste Not-/Behelfsunterkünfte:
1 Punkt
- Leistungserbringung umfasste Not- /Behelfsunterkünfte auf einem Gelände mit besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. Schulen):
2 Punkte
- Leistungserbringung umfasst Not-/Behelfsunterkünfte und Unterkunftsmanagement in dieser Unterkunft:
3 Punkte
Sicherheitsleistungen Kreisgebiet Ost
Landkreis Bodenseekreis
Nähere Angaben zu Los 2:
Derzeit sind folgende Gemeinschaftsunterkünfte zu bewachen:
- Tettnang, Narzissenstraße 10/1 mit 10/2 (insg. 80 Plätze): stationäre Bewachung 24/7
- Friedrichshafen, Friedrichstraße 1 (46 Plätze): Bewachung nachts/7 mit mobiler Bestreifung anderer Unterkünfte
- Markdorf, Rudolf-Diesel-Straße 13 mit 13 A (insg. 45 Plätze): Bewachung tags/7 mit mobiler Begleitung auf Abruf tagsüber
Daneben sind in folgenden Notunterkünften Bewachungsleistungen sowie Leistungen des Unterkunftsmanagements zu erbringen:
- Langenargen, Halle in der Kirchstraße 19 (76 Plätze)
- Kressbronn, Halle in der Maicherstraße 33 (70 Plätze)
- Berufsschulsporthalle Friedrichshafen (230 Plätze)
Die Hallen/Notunterkünfte sind mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Die Bewachungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften variieren. Nähere Einzelheiten hieraus ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten oder im Revierdienst. Die Objekte sind, soweit nicht im Einzelfall anders bestimmt, mit mindestens zwei Personen zu bewachen.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. September 2023 und läuft bis 31. August 2025 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus dem Vertragsentwurf. Diese Unterlagen werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen.
Weitere Informationen zu den Auftraggebern erhalten Sie unter www.bodenseekreis.de.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz, die zugleich die Mindestanforderungen erfüllen muss, herangezogen. Es können maximal 8 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bzgl. Los 2:
Bewertet wird die Bewachung von Unterkünften für Geflüchtete nach folgender Maßgabe:
- Bewachung von mindestens einer Unterkunft für Geflüchtete:
1 Punkt
- 24/7- Bewachung von mindestens einer Unterkunft für Geflüchtete:
2 Punkte
Bewertet wird Aktualität der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe:
- Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2020:
1 Punkt
- Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2020 und 31.12.2021:
2 Punkte
- Ende der Leistungserbringung nach 1.1.2022 (oder noch laufend):
3 Punkte
Bewertet wird die Leistungserbringung in Notunterkünften nach folgender Maßgabe:
- Leistungserbringung umfasste Not-/Behelfsunterkünfte:
1 Punkt
- Leistungserbringung umfasste Not-/Behelfsunterkünfte auf einem Gelände mit besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. Schulen):
2 Punkte
- Leistungserbringung umfasst Not-/Behelfsunterkünfte und Unterkunftsmanagement in dieser Unterkunft:
3 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden, [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen und [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Arbeitnehmer und die Anzahl der Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis gemäß § 34a GewO in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Referenzen
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angaben, ob das/die Objekt(e) mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden.
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt.
zu (2): Referenzen
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte oder Hallen/Notunterkünften, in den Flüchtlingen betreut werden, über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Ausschreibung (das heißt, die Leistung darf nicht vor dem 01.03.2020 beendet worden sein).
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Sofern sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, sind die geforderten Mindestreferenzen ebenfalls insgesamt nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6ADT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de