Lieferung eines Systems zur Erfassung der Parkplatzbelegung, P+R-Anlagen Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022005564
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Systems zur Erfassung der Parkplatzbelegung, P+R-Anlagen Freiburg
Lieferung, Installation und Wartung eines betriebsbereiten Systems zur Erfassung der Parkplatzbelegung der P+R-Anlagen Freiburg
Es sollen insgesamt vier (optional fünf) P+R Plätze in der Stadt Freiburg mit einer Sensorik ausgestattet werden, welche es ermöglicht, die Anzahl an freien bzw. belegten Parkplätzen über das Parkleitsystem, Beschilderung im Straßenraum und die App der städtischen Verkehrsbetriebe (VAG) an potentielle Nutzer zu kommunizieren. Auf den P+R Plätzen soll eine Einzelplatzdetektion genutzt werden.
Beginn der Arbeiten ist spätestens der 30.04.2023 und die Inbetriebnahme muss bis spätestens 30.09.2024 erfolgen. Neben der Lieferung und Installation der Sensorik Elemente, sollen auch Wartung und Service über eine Laufzeit von 5 Jahren vergeben werden (mit jährl. Verlängerungsoption bis max. 31.03.2032).
Freiburg i.Br.
Lieferung eines Systems zur Erfassung der Parkplatzbelegung, P+R-Anlagen Freiburg: genaue Beschreibung siehe II.1.4)
Verlängerungsoption bis max. 31.03.2032
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Systems zur Erfassung der Parkplatzbelegung, P+R-Anlagen Freiburg
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de