Neubau Feuerwehrgerätehaus Ostenland, TGA-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 11042023-1130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Ostenland, TGA-Planung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach heutigen Standards in Ortsrandlage (Gemarkung Ostenland). Vorgesehen ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 7 Toren (6 Stellplätze und 1 Waschplatz) für Feuerwehrfahrzeuge, zusätzlich ausgestattet mit Lager, Werkstatt, Sanitär- und Umkleidebereich sowie anderen Funktionsräumen. Die Fahrzeughalle muss erweiterbar sein. Es ist eine PV-Anlage vorgesehen. Das Gebäude wird über einen Nahwärmeanschluss versorgt.
Die Objektplanung für das Vorhaben hat bereits begonnen. Der aktuelle Planungsstand wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Gegenstand der Auftragsvergabe sind die Leistungsphasen 1 bis 9 zum Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 6 (Näheres siehe Abschnitt II.2.4).
Stadt Delbrück Mühlensenner Straße 33129 Delbrück-Ostenland
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6, für den Neubau des in Abschnitt II.1.4) kurz beschriebenen und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterten Bauvorhabens "Neubau Feuerwehrgerätehaus Ostenland".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Das angegebene Laufzeitende gibt den derzeit angestrebten Fertigstellungstermin (4. Quartal 2024) wieder. Der genaue Fertigstellungstermin wird erst im Rahmen der Leistungsphase 2 festgelegt.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den derzeit angestrebten Fertigstellungstermin (4. Quartal 2024) gegen Ende der Leistungsphase 8; das endgültige Fertigstellungsdatum wird erst in den Leistungsphasen 1 und 2 abgestimmt und festgelegt. Restleistungen zur Leistungsphase 8 sowie die Leistungen zur Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eignungskriterium wird die Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung gefordert.
Zum Nachweis ist eine Bescheinigung über einen entsprechenden Studienabschluss oder ein vergleichbarer geeigneter Nachweis einzureichen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen für die TGA-Planung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 und für diese mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410 bis 430 (entspr. DIN 276) betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.03.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 1, 2 und 3 lag nicht vor dem 01.03.2018.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse).
2. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen für die TGA-Planung der Anlagengruppen 4 und 5 (ELT) in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) ist bzw. war der Neubau eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 und für diese mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.03.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 4 und 5 lag nicht vor dem 01.03.2018.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse).
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell, in folgenden Mitarbeitergruppen:
a) Ingenieur:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
b) Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
c) Ingenieur:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
d) Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt (Vergabeunterlage B00).
Mindestanforderung an die Eignung ist, dass die zu den Ziffern 1 und 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche zur jeweiligen Ziffer genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1 bis 5 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung abdecken, wobei nur abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden.
Mindestanforderung an die Eignung ist außerdem eine Mitarbeiterzahl (Vollzeitstellenäquivalent) von jeweils nicht unter 2,00 qualifizierten festen Mitarbeiter/innen (Ingenieur:innen und Techniker:innen zusammengerechnet) sowohl für die Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) als auch für die Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Nachrichtentechnik (oder vergleichbar), und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bieter, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Gebäude Stadtverwaltung Delbrück, Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz
Gem. § 55 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind - zusätzlich zu den in Abschnitt III.1) aufgezählten Unterlagen - folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz;
- Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014.
Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar
2.
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNLYAW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.