Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums 'Auf´m Ohl' in Lennestadt-Meggen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1235:Bekanntmachung vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lennestadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums 'Auf´m Ohl' in Lennestadt-Meggen
Die Stadt Lennestadt beabsichtigt die Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums "Auf ´m Ohl" im Ortsteil Meggen.
Die Stadt Lennestadt beabsichtigt die Neustrukturierung des Freizeit-, Kultur- und Schulzentrums "Auf ´m Ohl" im Ortsteil Meggen.
Gegebenenfalls steht das Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird. Im weiteren Planungsverlauf wird abgeklärt ob und welche EU-Fördermittel beantragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ56AFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brms.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.