EU-weite Abfallausschreibung Hürtgenwald
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürtgenwald
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52393
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Abfallausschreibung Hürtgenwald
Abfallentsorgung in Hürtgenwald in zwei Losen
Sammlung und Transport von Restmüll und Bioabfall, incl. Behälterbewirtschaftung
Hürtgenwald
Sammlung und Transport von Restmüll und Bioabfall, incl. Behälterbewirtschaftung
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Sammlung und Transport Sperrgut, Elektro- und Elektronikaltgeräte
Hürtgenwald
Sammlung und Transport Sperrgut, Elektro- und Elektronikaltgeräte
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
z. B. aktueller HR-Auszug. Die vollständigen Bedingungen sind nur in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Es ist keine Öffentlichkeit zur Submission zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.