Soest_VHS_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: Soest - Neubau VHS - Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soest_VHS_TWP
Die Stadtwerke Soest sind derzeit mit ihrem Betriebssitz am Rande der Soester Innenstadt beheimatet. Über die Jahre wurde das Betriebsgelände immer weiter ausgebaut. Zwar reichen die zur Verfügung stehenden Büroflächen und technische Gebäude für den Arbeitsalltag aus, sie entsprechen jedoch bei genauerer Betrachtung nicht mehr heutigen Anforderungen und verhindern durch die Verteilung über das Betriebsgelände und die Struktur des Bestandsgebäude eine effiziente Arbeitsweise.
Das Kundencenter der Stadtwerke wird aus dem derzeitigen Betriebssitz ausgegliedert. Die Räume des Kundencenters werden im Erdgeschoß des geplanten Gebäudes angeordnet. Die Verlegung der weiteren Einrichtungen der Stadtwerke ist langfristig, in ein noch zu projektieren Bauvorhaben vorgesehen.
Hinzu kommt der Bedarf nach einem zentralen Standort der Volkshochschule der Stadt Soest, die bislang auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt ist.
Gegenstand dieses Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV sind die erforderlichen Leistungen der:
- "Fachplanung Tragwerksplanung" in den
gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 6.
Stadt Soest Werkstraße 59494 Soest
Baugrundstück
Das Baugrundstück liegt in ca. 400 m Luftlinie nördlich des derzeitigen Betriebssitzes der Stadtwerke Soest jenseits der Bahntrasse. Der aktuelle Hauptsitz der VHS Soest befindet sich in etwa 800 m Entfernung zum neuen Standort. Nach Aufgabe großer Teile der ehemaligen Bahnflächen nördlich der Hauptbahntrasse am Soester Bahnhof sind zwischenzeitlich die dort vorhandenen Gleisanlagen, Stromleitungen etc. abgebaut worden. Lediglich ein vorhandener Kabelkanal durchschneidet das Gelände parallel zu der ehemaligen Bahnfläche. Dieser Kabelkanal darf nicht überbaut wer-den. Querungen des Kabelkanals, auch für Fußgänger, können zudem nur über Brücken, analog der bereits bestehenden Überfahrt, erfolgen.
Stadtwerke
Derzeit befindet sich der Betriebssitz der Stadtwerke Soest auf einem ca. 1,6 ha großen Grundstück am Aldegreverwall 10/12 in unmittelbarer Nähe zur Soester Innenstadt sowie zum Bahnhof. Das Kundenzentrum mit Besucherverkehr wird aus dem bestehenden Betriebssitz ausgegliedert und in den geplanten Neubau verlegt.
Volkshochschule
Die VHS ist organisatorisch der Abteilung "Bildung und Sport" der Stadt Soest angeschlossen und hat zurzeit ihren Hauptsitz -Geschäftsstelle und einige Unterrichtsräume- in der Nöttenstraße 29 (Bergenthalpark). Insgesamt werden incl. Turn- und Schwimmhallen 12 Standorte für die Angebotsdurchführungen genutzt.
Durch die Aufnahme der VHS in den Neubau kann den Bürgerinnen und Bürgern erstmalig ein großes Seminarangebot an einem Standort geboten werden. Dieser Standort ist zudem durch die Nähe zum Hauptbahnhof verkehrsgünstig für Bus- und Bahnnutzer gelegen und bietet wesentlich bessere Parkmöglichkeiten als die derzeitigen Hauptseminarstandorte in der Nöttenstraße und am Ostenhellweg.
Darüber hinaus ermöglicht der neue Standort durch die Barrierefreiheit vor allen Dingen die gleichberechtigte Teilhabe an den dortigen Bildungsangeboten der VHS.
Moderne, ansprechende Seminar- und Vortragsräume werden dafür sorgen, dass das Angebot ausgeweitet werden kann, neue Zielgruppen erschlossen werden und die Zahl der Teilnehmenden steigen wird.
Mit der Verlagerung der VHS in den Neubau geht auch der Umzug der Schul- und Sportverwaltung der Stadt Soest einher, die ihren derzeitigen Sitz im Rathaus I hat.
Dadurch werden die Arbeitsgruppen VHS und Schule-Sport organisatorisch zusammengeführt und die schon jetzt feststellbaren Synergieeffekte -Zusammenarbeit mit Schulen und Sportvereinen können weiter ausgebaut werden.
Dilas
Mit dem Digitalen Lern- und Arbeitszentrum Soest (DiLAS) soll unter dem Motto "work - learn - try" gemeinsam mit Partnern aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung eine innovative Lern- und Arbeitsstätte entstehen. Das DiLAS begründet sich auf drei Säulen, die alle relevanten Zielgruppen, Akteure und digitalen Themen bündeln und an einem Standort vernetzen soll: InnoFarm mit einem Coworking Space und Startup Förderung (work), Lernwerkstatt (learn), welche den Bedarf nach lebenslangem und individuellem Lernen bedient, Stadtlabor (try), indem der digitale Wandel in einem Dialog mit der Stadtgesellschaft diskutiert, verhandelt und aktiv gestaltet wird. Die Vereinigung aller Beteiligten in einem Gebäude enthält viele Vorteile: Verstärkung der Positionierung als moderne und attraktive Kommune, aktive Besetzung und Gestaltung des Themas Digitalisierung für Bürger und Gewerbe, Positionierung des Standortes Soest für Gründer und etablierte Firmen, Vertiefen der Kooperation mit der Fachhochschule.
Hinzu kommen Synergien für alle Beteiligten in diversen Angeboten, u.a. durch optimierte Raumnutzung, Gestaltung des Empfangs im Erdgeschoss etc. Das Durchführen größerer Veranstaltungen wird ebenso ermöglicht. Die Nutzungsmöglichkeit des nahen gelegenen Hotels rundet das Standortangebot auch für externe Gäste ab.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: LPH 1 bis 3
2. Stufe: LPH 4 bis 6
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 04 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48157
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ahw-ing.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6AHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.