Stromausschreibung Wasserversorgung Beckum GmbH 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023FB000001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Wasserversorgung Beckum GmbH 2024/2025
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Wasserversorgung Beckum GmbH;
Lieferzeitraum: 01.01.2024-31.12.2025
Liefermenge: ca. 4.508.116 kWh/Jahr
Los Wasserversorgung Beckum GmbH
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Engergie für die Abnahmestellen der Wasserversorgung Beckum GmbH;
Lieferzeitraum: 01.01.2024-31.12.2025;
Liefermenge: 4.508.116 kWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedstaates.
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre;
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz (Sparte Strom) in dem vom Auftrag abgedeckten
Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer
Liste der in den letzten höchstens drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR
(Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen und Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des
öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April
2022.
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung
für Wirtschaftsteilnehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt. IV 2.6)
Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion,
mithin spätestens der 23.06.2023.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen
weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz
anfordern bzw. an-fordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).