Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Netzwerkkomponenten inkl. Service und Wartung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von IT-Netzwerkkomponenten inkl. Service und Wartung
Die Stadtwerke Bielefeld GmbH betreibt unter anderem die IT-Infrastruktur und Telekommunikation innerhalb der Unternehmensgruppe der Stadtwerke Bielefeld, als auch für die Stadt Bielefeld inklusive der Schulen. Zentraler Bestandteil der IT-Infrastruktur der Unternehmensgruppe bilden Komponenten der Firma Cisco. Die eingesetzten Lösungen besitzen einen hohen Grad an Komplexität und sind tief in den Netzverbund eingebunden. Neben dem Netzwerk werden heute auch Lösungen von Cisco im Bereich Datacenter und der IT-Security eingesetzt. Aus diesem Grund ist eine hohe Qualifikation, sowie tiefgehendes Verständnis erforderlich. Für die Zukunft wird die Zusammenarbeit mit einem Cisco Gold-Partner angestrebt, so dass sichergestellt ist, dass der Rahmenvertragspartner immer eine größere Anzahl von Consultants und Service Technikern mit der höchstmöglichen Qualifizierung zur Verfügung stellen kann.
Die Stadtwerke Bielefeld ist ein Unternehmen, das zu den KRITIS-Unternehmen zu zählen ist. Das heißt, dass der reibungslose Betrieb der Stadtwerke Bielefeld, der u.a. durch ein einwandfrei funktionierendes IT-Netzsystem sicherzustellen ist, oberste Priorität besitzt. Mögliche Ausfälle des Betriebes der Stadtwerke Bielefeld auf Grund von Systemausfällen in der IT wegen Inkompatibilität bzw. schädlichen Wechselwirkungen von Systemkomponenten verschiedener Hersteller sind zu vermeiden. Das damit verbundene mögliche Risiko von Systemstörungen bis hin zu Systemausfällen lässt sich im Sinne einer Risikominimierung nur durch den Einsatz von Komponenten eines Anbieters/Herstellers (hier: Cisco) minimieren bzw. nahezu ausschließen.
Das Netzwerk umfasst ca. 380 Standorte in homogener Netzwerkumgebung von Cisco, mit den entsprechenden Switchen, Routern, WLAN-Komponenten und den dazugehörigen Management Tools dieses Herstellers. Das Netzwerksystem mit rund 46.000 aktiven Ports beinhaltet ca. 1.300 Switche und Router. Die Router und/oder Switche sind teilweise modular aufgebaut. Außerdem werden 5 WLAN-Controllersysteme mit insgesamt ca. 700 Access Points betrieben. Desweiteren ist eine cloudbetriebene Lösung mit rund 3.400 Access Points, sowie Switchen und Security Appliances im Einsatz. Neben den Enterprise Netzwerkkomponenten kommen Industrial Ethernet und Provider-Geräte zum Einsatz. Folgende herstellerspezifischen Management Tools werden betrieben: Prime Infrastructure, ISE (Radius, TACAS+) und Meraki Management Dashboard. Die beschriebenen Anforderungen an eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Cisco-Komponenten dienen dem Ersatz und/oder der Erweiterung der vorhandenen Netzwerkkomponenten. Somit ist mit der vorliegenden Ausschreibung nicht beabsichtigt, die vorhandenen Netze komplett auszutauschen oder das grundsätzliche Netzdesign zu verändern. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung benötigter Komponenten der Firma Cisco, sowie zur Beauftragung von Dienst-, Service- und Supportleistungen zu festgelegten Konditionen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
— Die Lieferung neuer Netzwerkkomponenten;
— Service und Wartung für neue Netzwerkkomponenten;
— Übernahme von Service und Wartung für vorhandene Netzwerkkomponenten und Management-Tools;
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und endet voraussichtlich am 29.02.2028. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 60 Monate (bis voraussichtlich zum 29.02.2028). Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung beinhaltet keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Der Vertrag endet vor Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert erreicht wird. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung beträgt maximal 150 Prozent des erwarteten, unverbindlichen Bestellvolumens von ca. 6,5 Mio. Euro.
Bielefeld
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Cisco), sowie der Support und die Wartung dieser. Der Support umfasst u. a. den Austausch defekter Cisco-Komponenten, das Bereitstellen von Firmware- und Software-Updates sowie Remote- und Vor-Ort-Tätigkeiten zur Entstörung.
Der Auftraggeber stellt keinen Mindestabruf/ keine Mindestabnahme der Leistungen in Aussicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von IT-Netzwerkkomponenten inkl. Service und Wartung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich über die Ausschreibungsplattform “subreport” zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform “subreport”. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen;
2) Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die unter Ziff. I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen;
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass keine Mindestabnahme der Leistungen in Aussicht gestellt wird;
5) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher gleicher Eignung (in jeder Hinsicht) erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen;
7) Gemäß §15 Absatz 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten;
8) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU- Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.