Vergabe Subunternehmerauftrag
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.padersprinter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Subunternehmerauftrag
Zu erbringen sind Subunternehmerleistungen in der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Paderborn.
Stadt Paderborn
Zu erbringen sind Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV in der Stadt Paderborn im Umfang von anfänglich ca. 410.000 Fahrplankilometern pro Jahr bis zu ca. 500.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Die Leistungen sind ab dem 01.10.2023 bis zum 31.12.2032 zu erbringen. Für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2024 werden die Fahrzeuge vom Auftraggeber gestellt. Für den anschließenden Leistungszeitraum hat der Auftragnehmer Neufahrzeuge zu beschaffen.
Die Angaben unter II.1.5) und II.2.6) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 15.03.2023 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Die Bewerber müssen daher über einen Mindestumsatz in Höhe von 500.000,- EUR im Geschäftsjahr 2021 verfügen. Die Höhe des im Geschäftsjahr 2021 erzielten Umsatzes des Bewerbers ist im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben, die mit dem Angebot einzureichen ist.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Mindestumsatz in Höhe von 500.000,- EUR im Geschäftsjahr 2021 (siehe oben).
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im straßengebundenen ÖPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen vorzulegen, die mit der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine Liste von in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erbrachten Dienstleistungen, mit Angabe des jährlichen Auftragsvolumens in Fahrplan-km, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Diese Dienstleistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge berücksichtigen, die früher als 2020, nicht jedoch früher als 2017 erbracht wurden. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2017 bis 2022 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Auftrag über vergleichbare Dienstleistungen vorzulegen. Als vergleichbar mit dem im hiesigen Verfahren zu vergebenden Auftrag gelten straßengebundene Verkehrsleistungen, die nach Maßgabe der §§ 42, 43 oder 44 PBefG erbracht wurden.
Darüber hinaus müssen die Bewerber über ausreichende personelle Ressourcen verfügen, um zur Erbringung der im hiesigen Verfahren zu vergebenden Leistungen in der Lage zu sein. Daher haben die Bewerber darzustellen, über welche personellen Ressourcen sie verfügen. Dabei muss erläutert werden, dass diese vorhandenen personellen Ressourcen für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen ausreichen.
Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählte Bieter hat innerhalb von 18 Werktagen nach Vertragsschluss (= Zuschlagserteilung) eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse am Auftrag zu bekunden. Hierfür sind mit dem Teilnahmeantrag die unter III.1), III.2) und III.3) aufgeführten Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung des Unternehmens sowie Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.
2) Ein Angebot ist in diesem Verfahrensstadium noch nicht abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Der in Ziffer IV.2.2) genannte Schlusstermin bezeichnet daher den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
3) Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben sich im Falle einer Angebotsabgabe zur Tariftreue gemäß den Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu verpflichten. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“