Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Wärmeversorgungsanlagen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]30
Fax: [gelöscht]030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Wärmeversorgungsanlagen
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Wärmeversorgungsanlagen
1.1 Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper gebildet.
Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.
1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475.
Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.
1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können..
Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.
1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / austrom wird aus dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden. Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteilmit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.
1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wärmeversorgungsanlagen in Beckum
Ort: Hilter
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB / A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers schädigen würde und das lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erstellung einer zentralen Wärmeversorgung bestehend aus Kesselkaskade mit 400 kWth, und einem BHKW mit 30 kWth sowie 3 000 l Pufferspeicher inkl. Abgasanlage als F90-Fertigschacht. Anschluss an ein bauseitiges Nahwärmenetz. Erstellung der Wärmeverteilnetze aus Stahlrohren inkl. Wärmedämmung in 4 neuen Gebäuden inkl. der Unterstationen bestehend aus den PWT und Verteilern, Nachspeisung und Druckhaltung. Installation von 63 Heizkörpern und 9 Deckenlufterhitzern. Anschluss und Verrohrung von 8 Heizregistern von RLT-Anlagen.
Ort: Hilter
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Nachtrag 7 - Mehrkosten und Stundenlohnarbeiten
Mehrkosten und Stundenlohnarbeiten und damit verbundenen Materialeinsatz mitgeteilt. Die angebotenen Positionen konnten aufgrund der vorgefundenen wie auch teils geänderten Vorortbegebenheiten bisher nicht im LV berücksichtigt worden sind.