Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Mitte-Süd Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg04

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH
Postanschrift: Philosophenweg 23-25
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Robin Eckardt / Meik Frauenrath / Ugur Bakir
E-Mail:
Telefon: +49 2036004-370
Fax: +49 2036004-399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sd-duisburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtisches Tochterunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung und Realisierung von Sanierungen, Ergänzungsbauten und Neubauten von Schulen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Mitte-Süd

Referenznummer der Bekanntmachung: SDVerg04
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Mitte-Süd und der dazugehörigen Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:

- Gebäude und Innenräume

- Freianlagen

- Tragwerksplanung

- Technische Ausrüstung

Der Auftraggeber erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll. Diese "Studienentwicklung" betrifft Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung. Die über die Studienentwicklung erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter werden mit Hilfe einer Jury bewertet. Spätestens mit Beginn des Bieterverfahrens wird der AG eine realistische Baukostenobergrenze unter Berücksichtigung der Schulbaustandards der Stadt Duisburg sowie den aktuellen Marktbedingungen entsprechend angemessen formulieren und verbindlich für die Zwecke der Studienentwicklung vorgeben. Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgeben, erhalten eine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren (vgl. Ziffer VI.3).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, Generalplanerleistungen für den Neubau der Gesamtschule Mitte-Süd und der dazugehörigen Sporthalle einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:

- Gebäude und Innenräume

- Freianlagen

- Tragwerksplanung

- Technische Ausrüstung

Der AG erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll. Diese "Studienentwicklung" betrifft Leistungen im Bereich Objektplanung und Freianlagenplanung. Die über die Studienentwicklung erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter werden mit Hilfe einer Jury bewertet. Spätestens mit Beginn des Bieterverfahrens wird der AG eine realistische Baukostenobergrenze unter Berücksichtigung der Schulbaustandards der Stadt Duisburg sowie den aktuellen Marktbedingungen entsprechend angemessen formulieren und verbindlich für die Zwecke der Studienentwicklung vorgeben. Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgeben, erhalten eine Entschädigung für die Teilnahme am Verfahren (vgl. Ziffer VI.3). Neben der dem Ergebnis der Studienentwicklung wertet der AG das Honorarangebot, die Herangehensweise sowie die Qualität des Projektteams.

Im Einzelnen:

Der AG plant für das betreffende Grundstück der neuen Gesamtschule Mitte-Süd, Düsseldorfer Str. 382, 47055 Duisburg, ca. 24.480 m² Grundstücksfläche, die Realisierung eines Neubaus einer 6-zügigen Gesamtschule sowie einer 5-fach Sporthalle einschl. aller erforderlichen Frei- und Außenlagen. Nach derzeitiger Planung geht der AG von Baukosten in Höhe von ca. 3.000 EUR brutto/m² BGF einschl. prognostizierter Kostensteigerungen für eine Realisierung im Zeitraum Mitte 24 bis Mitte 26 aus. Die Qualitäten ergeben sich aus der beiliegenden Unterlage "Schulbaustandards Duisburg".

Die aktuell noch vorhandenen Bestandsgebäude der ehemaligen "Didierwerke" sind abgängig und werden im Vorfeld bauseits vollständig zurückgebaut.

Perspektivisch wird angestrebt, dass Ecke Gießingstraße/Düsseldorfer Straße befindliche, direkt angrenzende Eckgrundstück anzukaufen. Der potentielle Umgang mit dieser Fläche soll im Entwurf mitgedacht werden, z.B. wie diese Fläche zu einem späteren Zeitpunkt baulich genutzt werden kann, so dass städtebaulich und funktional das Schul-Ensemble sinnvoll ergänzt wird. Für den Fall, dass der Erwerb des Grundstücks nicht realisierbar sein wird, muss sichergestellt sein, dass die Schule vollumfänglich mit allen ihren notwendigen Flächen und Funktionen, auch ohne diese Fläche realisiert werden kann.

Das Schulgrundstück liegt in unmittelbarer Nähe des geplanten Randschnellweg 1 (RS 1). Die mögliche Anbindung der Schule an den RS 1 soll konzeptionell mitgedacht und die Planung der Schule schwerpunktmäßig auf das Thema Fahrradmobilität bzw. alternative Mobilitätskonzepte abgestellt sein. Dabei soll die außerschulische Nutzung der Sporthalle, die für bis zu 350 Zuschauer ausgelegt werden soll, ebenfalls von der Umsetzung der alternativen Mobilitätskonzepte profitieren.

Folgende Leistungen sind Auftragsgegenstand:

Zunächst sind in allen übrigen Fachplanungsbereichen die Leistungen auf den Stand der Studienentwicklung nachzuziehen. So sind im weiteren Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zu erbringen.

Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden dabei zunächst nur optional, in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen.

Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu.

Die Leistungen Brandschutzplanung und thermische Bauphysik sind bis einschließlich LPH 8 vollumfänglich durch den Generalplaner zu erbringen, so dass eine durchgängige Bearbeitung über alle Leistungsphasen qualitätssichernd - insbesondere im Hinblick auf die durch den GU zu erbringenden Leistungen - sichergestellt ist.

Insbesondere folgende Leistungen sind - teilweise mit BIM - zu erbringen:

- Objektplanung gem. §34 HOAI Gebäude und Innenräume

Besondere Leistung:

Farb- und Materialkonzept / Leitsystem

Erstellung eines Möblierungskonzepts anhand der pädagogischen Anforderungen der Schule bzw. als Phantomplanung zum Nachweis der erforderlichen Funktionalitäten und Nutzbarkeit

Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber

- Technische Ausrüstung gem. HOAI §55

Haustechnik/Elektro/Aufzug

Bühnentechnische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen

Küchentechnik für Aufwärmküchen "Cook and Chill" einschl. zugehöriger Kälteanlagen

Anlagengruppen 1-8

Besondere Leistung:

Mitwirken bei Probeläufen und Inbetriebnahme mit Ausführenden und Betreiber

- Fachraumplanung Naturwissenschaften, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Technik, etc.

- Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI

- Freianlagen gem. §39 HOAI

- Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI im Sinne von Entwässerungskanalarbeiten auf eigenem Grundstück sowie im öffentlichen Raum bis zum Einleitpunkt in die öffentliche Kanalisation einschließlich erforderlicher Rückhalte- und/oder Versickerungsvorrichtungen

- Brandschutzberatung und -planung gem. AHO, Heft 17, Stand Juni 2015

- Wärmeschutz gem. AHO, Heft 23 vom September 2015

- Planung Barrierefreiheit gem. AHO, Heft 40 vom Februar 2021

- Schallschutz

Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Objektplaner zu erbringen.

Der Generalplaner soll mit einem Pauschalfesthonorar unter Berücksichtigung realistischer Baukosten und realistischen Annahmen zur Baupreissteigerung vergütet werden.

Angebote, die den Basissatz der HOAI unterschreiten, werden vom AG umfassend auf ihre Auskömmlichkeit hin überprüft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Konzeption und Vorgehensweise (unter anderem in Bezug auf Projektstruktur, Projektteam, Herangehensweisen, Terminplan und Personaleinsatzplan/Einsatz Schlüsselpersonal) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Studienentwicklung / Lösungsvorschläge: Unterkriterium 1: Architektonische Gestaltung, Objektplanung und Freianlagenplanung einschließlich städtebaulicher Einbindung, Unterkriterium 2: Funktionalität - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.

Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.

Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.

Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 066-174804
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SDVerg04
Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistung Neubau Gesamtschule Mitte-Süd

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Postanschrift: Tersteegenstr. 30
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.

4. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden GP-Vertrages. Bereits vor Abgabe der indikativen Angebote finden Eröterungstermine mit den Bietern statt. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Erörterungsgespräche und die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Planungsleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Verfahrensunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6AAM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2023

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Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
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Niederkrüchten
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Rheine
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Rödinghausen
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Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
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Schmallenberg
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Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
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Sendenhorst
Siegburg
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Stadtlohn
Steinfurt
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