Gebäudeplanung und Tragwerksplanung sowie Planungsleistung Schall- und Wärmeschutz Bonner Straße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0186
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung und Tragwerksplanung sowie Planungsleistung Schall- und Wärmeschutz Bonner Straße
Gebäudeplanung und Tragwerksplanung sowie Planungsleistung Schall- und Wärmeschutz
Düsseldorf
Gegenstand des Auftrags ist die Sanierung des denkmalgeschützten Gutshofes mit den Leistungen der Gebäudeplanung und Tragwerksplanung sowie Planungsleistung Schall- und Wärmeschutz gem. HOAI des Bauvorhabens Gut Niederheid an der Bonner Straße 121 in 40589 Düsseldorf durch eine Bietergemeinschaft oder ARGE. Das Vorhaben soll auf einer BIM basierten Planung erfolgen, indem der Architekt die Federführung übernimmt.
An der Bonner Straße 121 in Düsseldorf soll ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert werden.
Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens werden die folgenden Leistungen mit der Voraussetzung der Benutzung durch BIM vergeben:
Objektplanung für Gebäude
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10). LPH 9 wird optional abgefragt und ggf. durch eine andere Abteilung des Gebäudemanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt.
- Die Besonderen Leistungen gemäß Vergabeunterlagen BS_121_Projektbeschreibung und Leistungsbild.
Tragwerksplanung
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 14)
- Die Besonderen Leistungen gemäß Vergabeunterlagen BS_121_Projektbeschreibung und Leistungsbild.
Bauphysik Schallschutz (Bauakustik)
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 für Schallschutz (Bauakustik) (gem. Anlage 1)
Bauphysik Wärmeschutz
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 für Wärmeschutz (gem. Anlage 1)
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen, Tragwerksplanungsleistungen sowie Planungsleistungen der Bauphysik für Schallschutz (Bauakustik) und Wärmeschutz für Gebäude.
Folgende Termine sind einzuhalten:
- Beginn der Planung: Mitte 2023
- Beginn von baulichen Maßnahmen: Anfang 2027
- Fertigstellung: Ende 2028
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Anzahl von Teilnehmern wegen Punktgleichstand, entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden.
Wird die Anzahl von 4 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerber fortzuführen.
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werde zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
LPH 9 wird optional abgefragt und ggf. durch eine andere Abteilung des Gebäudemanagements der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt.
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
entsprechend § 45 Abs. 4, Nr. 4 VgV in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Geographie, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Mitarbeiterzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerbungsformular "Teilnahmeerklärung der Projektbeteiligten" benannt wurden.
Es muss mindestens eine wertbare Referenz eingereicht werden. Wird keine wertbare Referenz eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen an die Referenzen müssen erfüllt sein:
•Wertbarkeit der Referenz: Bei der Referenz muss es sich um eine Sanierung handeln.
•Leistungsphasen: Mit den 3 eingereichten Referenzen muss außerdem in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen LPH 3-6 für die Objektplanung, LPH 3-5 für die Tragwerksplanung und LPH 3-5 für die Bauphysik erbracht worden sein.
•Vergleichbare Baukosten: Die Referenz muss Baukosten in Höhe von mind. 3,0 mio € netto (KG 300 und 400) aufweisen.
•Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten 10 Jahren und bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt worden sein. Zeit-punkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 01.12.2022.
•Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Gesamtgröße von min. 1.500 m² BGF aufweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Unterkriterien ohne Mindestanforderung
Für die nachfolgenden Einzelkriterien gibt es jeweils Zusatzpunkte gemäß Bewertungsmatrix.
•Öffentlicher Auftraggeber: Beim Referenzprojekt handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber.
•Verwendung von BIM (Building Information Modelling): Das Referenz-projekt wurde mittels BIM (Building Information Modelling) erstellt.
•Denkmal: Beim Referenzprojekt handelt es sich um ein Denkmal (Eintrag in Denkmalliste).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
12.1. Der AN ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für jeden Versicherungsfall mindestens betragen: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personen- und 250.000 EUR für für Sach- und Vermögensschäden. Soweit sich aus § 12.1 keine abweichende Vereinbarung ergibt, haben die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung mindestens den Mindestdeckungssummen der DVO BauKaG NW (1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 250.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden) zu entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.
III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform DDVP eingehen. Mündliche / telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.