Durchführung von Fortbildungen für Führungskräfte im Rahmen des Standard Management Programms im Bundeskriminalamt Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 0991/23/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fortbildungen für Führungskräfte im Rahmen des Standard Management Programms im Bundeskriminalamt
Durchführung von Fortbildungen für Führungskräfte im Rahmen des Standard Management Programms im Bundeskriminalamt
Die Durchführung der 154 Präsenzveranstaltungen ist an allen drei BKA-Standorten (Wiesbaden, Berlin und Meckenheim) vorgesehen. Die 19 Fortbildungen als Online-Content-Coachings sowie die digitale Auftakt- und Abschlussveranstaltung erfolgen am Ort der Auftragnehmerin.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung von insgesamt 175 Fortbildungen des Standard-Management-Programms für die Führungskräfte des Bundeskriminalamtes. Hierbei handelt es sich um 154 Fortbildungsmodule respektive Führungswerkstätten in Präsenz, 19 Online-Content-Coachings sowie einer digitalen Auftakt- und Abschlussveranstaltung.
Vorbefasste Unternehmen - Mitwirkung externer Dienstleister:
Im Bundeskriminalamt wurde 2019 ein Organisationsentwicklungsprozess der Führungsdialoge im Rahmen des Programms Fü[gelöscht] gestartet. Die Amtsleitung hat hiermit der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Veränderungen in der Gesellschaft sowie die bevorstehenden Herausforderungen für das BKA (Digitalisierung, Personalaufwuchs etc.) und ihre Auswirkungen auf die Arbeit im BKA zu beleuchten und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten, um proaktiv darauf zu reagieren.
Als ein Ergebnis der Führungsdialoge im Rahmen des Programms Fü[gelöscht] wurde der Bedarf einer überfachlichen Qualifizierung aller Führungskräfte ermittelt. Zur Erarbeitung einer Führungskräfteentwicklungsstrategie ist ein Projekt innerhalb des BKA gestartet worden. Die Projektunterstützung bei der Entwicklung des Konzeptes der Führungskräfteentwicklungsstrategie ist durch die Kienbaum Consultants International GmbH erfolgt. Aus dem Programm gingen verschiedene Konzepte für Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung hervor. Eine dieser Maßnahmen ist das Konzept für das vorliegende Standard-Management-Programm.
Die Kienbaum Consultants International GmbH hat das Standard-Management-Programm erarbeitet. Hierbei wurden das den Vergabunterlagen zu entnehmende Konzept (Anlage A der Leistungsbeschreibung) entwickelt.
Das BKA beabsichtigt die Kienbaum Consultants International GmbH für die Umsetzung eines weiteren Konzepts zu beauftragen. Hierbei handelt es sich um das Konzept zur Nachwuchsführungskräfteentwicklung. Schnittstellen zu dem vorliegenden Auftragsgegenstand gibt es nicht.
Die der Kienbaum Consultants International GmbH vorliegenden Informationen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen. Eine Mitarbeit an den Vergabeunterlagen insbesondere den Anforderungen an das Personal sowie die Erstellung der Leistungskriterien erfolgte nicht.
Um einen fairen Wettbewerb zu schaffen wird eine verlängerte Angebotsfrist vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.