Begleitung und Verstetigung des Stakeholder-Prozesses und Unterstützung bei Erarbeitung und Umsetzung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2 - Vst. 1658/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung und Verstetigung des Stakeholder-Prozesses und Unterstützung bei Erarbeitung und Umsetzung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
Das BMUV beabsichtigt, einen Dienstleister mit der Durchführung des Stakeholder-Prozesses, der redaktionellen, publizistischen und technischen Unterstützung bei Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie der Verstetigung des Stakeholder-Prozesses in Form einer „Plattform Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ zu beauftragen.
Berlin
Das BMUV beabsichtigt, einen Dienstleister mit der Durchführung des Stakeholder-Prozesses, der redaktionellen, publizistischen und technischen Unterstützung bei Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie der Verstetigung des Stakeholder-Prozesses in Form einer „Plattform Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begleitung und Verstetigung des Stakeholder-Prozesses und Unterstützung bei Erarbeitung und Umsetzung einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und
/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw.
Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der
Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.