Gemeinschaftsunterkunft Rheinfelden
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinschaftsunterkunft Rheinfelden
Neubau der Gemeinschaftsunterkunft Rheinfelden als Generalunternehmer.
Die Gemeinschaftsunterkunft besteht aus insgesamt fünf Wohngebäuden sowie einem Nebengebäude und soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden
Schildgasse in 79618 Rheinfelden
In Rheinfelden soll eine Gemeinschaftsunterkunft für ca. 350 Personen durch einen Generalunternehmer gebaut werden.
Die Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-4 sind vollständig abgeschlossen und die Baugenehmigung wurde erteilt. Teile der Leistungsphase 5 wurden teilweise bereits erbracht. Detaillierte Planunterlagen und das Leistungsverzeichnis sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Baugenehmigung wird den Bietern in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinschaftsunterkunft besteht aus insgesamt fünf Wohngebäuden sowie einem Nebengebäude und soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Mit dem ersten Bauabschnitt sollen die Häuser 1 und 2 sowie das Nebengebäude errichtet werden, im Rahmen des anschließenden zweiten Bauabschnitts werden dann die Häuser 3 bis 5 errichtet.
Im Nebengebäude befinden sich neben Lager- /Hausmeisterräumen auch ein Fahrrad-, Elektro sowie Müllraum. In einem offenen, nicht überdachten nördlichen Teil des Gebäudes wird eine Müllpresse stehen.
In Haus 1 (Typ B) werden neben 3 Wohneinheiten (für insgesamt 39 Personen) auch die Verwaltungs- und Gemeinschaftsräume untergebracht sein.
Haus 2-5 (Typ A) sind reine Wohngebäude für 77 Personen, aufgeteilt in 6 Wohneinheiten.
Die Errichtung erfolgt jeweils ab Oberkante Rohbodenplatte. Die Erstellung der Rohbaubodenplatte erfolgt bauseitig.
Die Gebäude sind gemäß der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und den dazu gehörenden Plänen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Vorschriften der DIN, den geltenden Gesetzen und Verordnungen zu erstellen.
Die gesetzlichen Forderungen im Bereich Schall- und Wärmeschutz sind von den einzelnen Bauteilen zu erfüllen (DIN 4109, DIN 4108, GEG). Für den Schallschutz gelten die Anforderungen wie im Geschosswohnungsbau, jedes Geschoss ist als eine Wohneinheit zu bewerten.
Über dem Baugrundstück verlaufen Hochspannungsleitungen, welche zu berücksichtigen sind. Für die Dauer des Aufstellens kann die über Haus 1 verlaufende Leitung (Leitung Maulburg-Rheinfelden) nur nach Voranmeldung abgeschaltet werden. Ein Profilplan der Oberleitung und weitere Informationen sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das Baufeld für den ersten Bauabschnitt bereits geräumt und die Roh-baubodenplatte errichtet. Auf dem Areal des zweiten Bauabschnitts befinden sich derzeit noch eine Unterkunft für ca. 200 Personen, die aus Baracken und Containern besteht.
Nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts ziehen die Bewohner der bisherigen Unterkunft in den Neubau um. Nach Abschluss des Umzugs wird die bisherige Unterkunft abgerissen und die Rohbaubodenplatte erstellt.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Werk- und Montageplanung – November 2023 bis Juni 2024
Ausführung BA 1 (Gebäude 1 und 2, Nebengebäude) – Juli 2024 bis April 2025
Umzug in Gebäude 1 und 2 und Abriss Baracken – Mai 2025 bis März 2026
Ausführung BA 2 (Gebäude 3 – 5) – März 2026 bis Februar 2027
Inbetriebnahme Gebäude 3 bis 5 – März 2027
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3a EU Abs. 2 VOB/A. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Eignungsprüfung) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Es sollen 3 Bewerber für die 2. Stufe berücksichtigt werden.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl auf Grundlage der Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb zu hoch, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die gleiche Punktzahl erhalten haben.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser 3 Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Referenzen mit 60%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 40%.
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Referenzen. Bewertet werden die Teilnahmeanträge anhand der Eignungskriterien der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle für meisterpflichtige Gewerke.
Nachweis bei Bewerbenden mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Eigenerklärung gemäß § 6e EU VOB/A, dass keine Ausschlussgründe bestehen.
§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A: Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Planungs-/ Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 5.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden für die Dauer der Bauzeit sowie weiterer 5 Jahre.
Angabe der Umsätze für Bauleistungen und anderer Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind inkl. dem Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, die im eigenen Betrieb für die Ausführung der gegenständlichen Bauleistungen qualifiziert sind (ohne Auszubildende/ Praktikantinnen und Hilfskräfte) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Mindestanforderung an den Teilnahmeantrag: es müssen mindestens 3 wertbare Referenzen entsprechend den benannten Mindestkriterien angegeben werden. Pro Referenzkriterium werden maximal zwei Referenzen gewertet. Eine Mehrfachnennung/Mehrfachverwendung von Referenzprojekten ist nicht zulässig. Jedes Referenzprojekt kann und wird nur einmal gewertet.
Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt wie angegeben:
Angabe von fertiggestellten Projekten im Holzmodulbau inkl. Haustechnik im Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Mindestkriterien an die Referenzen:
1. Vorgefertigte und elementierte Wände in Holzbauweise
2. Gebäudeklasse 2 oder höher nach LBO BW oder vergleichbar
3. Gesamtbaukosten: 5 Mio. € netto
4. Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Angabe von geplanten und sich in der Ausführung befindlichen Projekten im Holzmodulbau inkl. Haustechnik im Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Mindestkriterien an die Referenzen:
1. Vorgefertigte und elementierte Wände in Holzbauweise
2. Gebäudeklasse 2 oder höher nach LBO BW oder vergleichbar
3. Gesamtbaukosten: 5 Mio. € netto
4. Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Angabe von fertiggestellten Projekten im Holzmodulbau ohne / oder mit Haustechnik im Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Mindestkriterien an die Referenzen:
1. Vorgefertigte und elementierte Wände in Holzbauweise
2. Gebäudeklasse 2 oder höher nach LBO BW oder vergleichbar
3. Gesamtbaukosten: 1 Mio. € netto
4. Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Angabe von geplanten und sich in der Ausführung befindlichen Projekten im Holzmodulbau ohne / oder mit Haustechnik im Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Mindestkriterien an die Referenzen:
1. Vorgefertigte und elementierte Wände in Holzbauweise
2. Gebäudeklasse 2 oder höher nach LBO BW oder vergleichbar
3. Gesamtbaukosten: 1 Mio. € netto
4. Zeitraum vom 01.01.2018 bis heute
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot) gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022
(5. EU-Sanktionspaket) zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014).
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Vor Arbeitsaufnahme hat der GU dem AG eine Bestätigung seines Versicherers über das Bestehen der Versicherungen in dem geforderten Umfang vorzulegen. Diese Bestätigung muss weiterhin die Verpflichtung des Versicherers beinhalten, den AG unverzüglich über Änderungen des Versicherungsschutzes des GU zu informieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend, Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Von den Teilnehmer_innen ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, überwelche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich darauf hinzuweisen. Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist 24.03.2023, 12:00 Uhr. Es erfolgt bis zum 31.03.2023 eine Beantwortung an alle Bewerber.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.