Beschaffung von Lizenzen für MS Office 2021 LTSC+SA über ein Enterprise Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: S-GLA-2023-0032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45964
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gladbeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Lizenzen für MS Office 2021 LTSC+SA über ein Enterprise Agreement
Beschaffung von Office-Lizenzen in Form eines
Beitritts zum Konzernvertrag Microsoft Enterprise Agreement des BMI
Stadt Gladbeck
10/3 TUIV
Organisations- und Personalamt
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Deutschland
870 Microsoft Office 2021 LTSC Lizenzen im Rahmen eines Enterprise Agreements
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen gem. Formblatt 124 ( s. Vergabeunterlagen).
Die Software soll auf der Grundlage der Konditionenverträge beschafft werden, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft) geschlossen worden sind.
Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle eines Handelspartners. Zu seinen Aufgaben zählen, über den Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoft Volumenlizenzen und anderer Microsoft Lizenzen hinaus:
• Übernahme einer Partnerfunktion entsprechend des BMI EA und anderer EA,
• Vertragsverwaltung und Unterstützung bei der Jahresmeldung (True Up),
• Beratung zum Lizenzeinsatz, -management und -optimierung,
• Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoftprodukte,
• Unterstützung bei der Nutzung von Software-Assurance Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).