Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von herstellerspezifischen Cloudleistungen des Herstellers Microsoft für den SWR und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 18/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von herstellerspezifischen Cloudleistungen des Herstellers Microsoft für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Bereitstellung von herstellerspezifischen Cloudservices und zugehörige technische Unterstützungsleistungen - wie Support und Professional Services - für den SWR und weitere Bezugsberechtigte abzuschließen.
Baden-Baden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Bereitstellung von herstellerspezifischen Cloudservices und zugehörige technische Unterstützungsleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte. Die Rahmenvereinbarung wird für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
-Bereitstellung herstellerspezifischer Cloudleistungen des Herstellers Microsoft
-Professional Services
Optionale Leistungen:
- Verlängerung der Rahmenvereinbarung von zwei mal 12 Monaten.
Optionale Verlängerung der Rahmenvereinbarung von zwei mal 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die ausgeschriebenen Leistungen aus der Microsoft Cloud sind spezifische Leistungen, die in der vom Auftraggeber benötigten Form und Ausprägung nur vom Hersteller/Bereitsteller der Leistung selbst erbracht und vertraglich vereinbart (lizenziert) werden können. Dies liegt darin begründet, dass nur in einem mit dem Hersteller Microsoft direkt geschlossenen Vertrag Leistungen vereinbart werden können, die von den standardisierten Leistungen, die über Vertriebspartner angeboten werden, abweichen. Diese Abweichungen betreffen essenzielle Leistungsbausteine, die für den Auftraggeber unabdingbar sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]