Flächendeckender Gigabit-Breitbandausbau im Kreis Borken Graue Flecken Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-06363
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächendeckender Gigabit-Breitbandausbau im Kreis Borken Graue Flecken
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Gemeinden Heek und Schöppingen
Los 1 Gemeinden Heek und Schöppinge: ca. 103 Teilnehmer.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" und der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
Gemeinden Gescher und Legden
Los 2 Gemeinden Gescher und Legden: ca. 350 Teilnehmer (Die Zahl der Teilnehmer kann sich ggf. während des Vergabeverfahrens noch um ca. 200 reduzieren.)
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" und der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
Gemeinden Ahaus, Stadtlohn, Südlohn und Vreden
Los 3 Gemeinden Ahaus, Stadtlohn, Südlohn und Vreden: ca. 1403 Teilnehmer.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" und der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
Gemeinden Borken, Heiden, Raesfeld, Velen
Los 4 Gemeinden Borken, Heiden, Raesfeld, Velen: ca. 563 Teilnehmer.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" und der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
Gemeinde Reken
Los 5 Gemeinde Reken: ca. 117 Teilnehmer.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" und der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
Stadt Isselburg
Los 6 Stadt Isselburg: ca. 190 Teilnehmer.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Borken gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Es sollen aufgeteilt auf sechs Lose insgesamt ca. 2.726 Teilnehmer angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" und der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" und der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" in der geltenden Fassung sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird;
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland";
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
- Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
- Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) anzusehen ist
- Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
- Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags gibt der Bewerber die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bewerber einzufordern.
- Bewerber, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen.
- Für die Lose 1, 2, 5 und 6 ist die Vorlage von mind. einer Referenz über vergleichbare (nicht zwingend Förder-) Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV erforderlich;
- Für die Lose 3 und 4 ist die Vorlage von mind. einer Referenz über vergleichbare (nicht zwingend Förder-) Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 500 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV erforderlich;
- Für die Lose 1, 2, 5 und 6 ist die Vorlage von mind. einer Referenz über vergleichbare (nicht zwingend Förder-) Projekte aus den letzten 5 Jahren zum Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern für die Zeit von min. 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV erforderlich;
- Für die Lose 3 und 4 ist die Vorlage von mind. einer Referenz über vergleichbare (nicht zwingend Förder-) Projekte aus den letzten 5 Jahren zum Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 500 Teilnehmern für die Zeit von min. 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV erforderlich;
- Wer die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Lose 3 und 4 erfüllt ist auch für die Lose 1, 2, 5 und 6 qualifiziert.
- Bieter sind gebeten, in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, für welche Lose sie sich bewerben.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber ggf. entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages/Weiterleitungsbescheid sein. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag/Weiterleitungsbescheid ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLYAR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.