IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung einer Intranetlösung Referenznummer der Bekanntmachung: 22/24 - Landeskreditbank Baden-Württemberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l-bank.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung einer Intranetlösung
Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens ist Beauftragung von IT-Leistungen für eine neue Intranet-Lösung.
Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens ist Beauftragung von IT-Leistungen für eine neue Intranet-Lösung. Die Verträge über die Bestandslösung sind befristet und können nicht verlängert werden.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Entwicklung, Lieferung und Installation der Intranet-Lösung
- Implementierung der neuen Intranet-Lösung
- Migrationsleistungen: Übernahme/Implementierung bestehender Konzepte und eAssets
- Pflege/Wartung und Service/Support auf Basis eines EVB-IT-Vertrags mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten ab Inbetriebnahme des Systems.
Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung und in den Vertragsunterlagen ausgeführt.
Die Pflege/Wartung und Service/Support erfolgen auf Basis eines EVB-IT-Vertrags mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab Go-Live des Intranets mit Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr sowie einer Kündigungsfrist von einem Jahr.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen und Angaben zur Projektleitung sowie zum Informationssicherheitsmanagementsystem zu machen. Der Teilnahmewettbewerb hat das Ziel, die Anzahl an Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren auf drei zu begrenzen (§ 51 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß den folgenden Vorgaben.
Mindestanforderungen:
- Bzgl. der Rubrik "Referenzen" müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.
- Bzgl. der Rubrik "Projektteam" müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.
- Bzgl. der Rubrik "Informationssicherheitsmanagementsystem" muss mindestens 1 Punkt erreicht werden.
1. Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenzgeber: Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne § 1 KWG, die Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind - 6 Punkte
Referenzgeber: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - 5 Punkte
Referenzgeber: Auftraggeber im Sinne der § 99 und 100 GWB - 4 Punkte
Referenzgeber: Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne § 1 KWG - 3 Punkte
Referenzgeber: Unternehmen und sonstige Organisationen - 1 Punkt
Es werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt, d.h. in der Rubrik "Referenzen" können maximal 30 Punkte erreicht werden.
2. Die Erfahrungen des Projektteams werden wie folgt bewertet:
2.1 Projektmanagement/Beratung mit Know-how in den Bereichen Compliance und Security
- Mehr als drei persönliche Referenzen - 3 Punkte
- Bis zu drei persönliche Referenzen - 2 Punkte
- Eine persönliche Referenz - 1 Punkt
- Keine persönliche Referenz oder keine Angabe - 0
2.2 Technische Beratung mit Know-how in den Bereichen Betrieb und Hosting
- Mehr als drei persönliche Referenzen - 3 Punkte
- Bis zu drei persönliche Referenzen- 2 Punkte
- Eine persönliche Referenz - 1 Punkt
- Keine persönliche Referenz oder keine Angabe - 0 Punkte
2.3 Frontend-Entwickler mit Produkt-Know-how im Customizing (CSS, HTML, JS)
- Mehr als drei persönliche Referenzen - 3 Punkte
- Bis zu drei persönliche Referenzen - 2 Punkte
- Eine persönliche Referenz - 1 Punkt
- Keine persönliche Referenz oder keine Angabe - 0 Punkte
In der Rubrik "Projektteam" können maximal 9 Punkte erreicht werden.
3. Die eingesetzten Informationssicherheitsmanagementsysteme werden wie folgt bewertet:
System: Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf der Basis von BSI IT-Grundschutz oder vergleichbar - 3 Punkte
System: Zertifizierung nach ISO 900x für den Bereich Softwareentwicklung oder vergleichbar- 2 Punkte
System: Eingerichtetes Informationssicherheitsmanagementsystem in Anlehnung an BSI IT-Grundschutz ohne Zertifizierung - 1 Punkt
System: Kein eingerichtetes Informationssicherheitsmanagementsystem - 0 Punkte
In dieser Rubrik können maximal 3 Punkte erreicht werden.
AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Es werden die Bewerber für das weitere Verfahren zugelassen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach Addition der erreichten Punktwerte auf den ersten drei Plätzen liegen.
Bei Punktegleichstand entscheidet die höhere Summe der Umsätze aus den angegebenen Referenzen aus den Jahren 2020-2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
3. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Eigenerklärungen und Angaben erfolgen gem. Formblättern in der Formularsammlung.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz betreffend Entwicklung und Betrieb von Intranetlösungen mit Wartungs- und Pflegeleistungen jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2020-2022) gemäß Formularsammlung.
Es muss ein Mindestumsatz (Gesamtumsatz) von durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto in den Jahren 2020 bis 2022 erzielt worden sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
- für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
Eigenerklärungen und Angaben erfolgen gem. Formblättern in der Formularsammlung.
1. Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen und Angaben zur Projektleitung zu machen.
1.1 Referenzen werden unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
- Es handelt sich um in den Jahren 2020 bis 2022 erbrachte Leistungen (System aktiv)
- Es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Die Referenzprojekte betreffen die erfolgreichen IT-Dienstleistungen zur Etablierung und dem Betrieb einer Intranetlösung
1.2 Das Projektteam des Bewerbers verfügt über Erfahrung in den Bereichen Umsetzung und Einführung von Social-Intranet-Lösungen bei öffentlichen oder privaten Auftraggebern im Zeitraum zwischen 2020 und 2022 (Inbetriebnahme des Systems)
Eigenerklärungen und Angaben erfolgen gem. Formblättern in der Formularsammlung.
2. Der Bewerber verfügt in Bezug auf die Softwareentwicklung über ein Informationssicherheitsmanagementsystem, mit dem sichergestellt wird, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit systematisch erfüllt werden.
Auf die Auswahlkriterien in II.2.9 wird verwiesen.
Siehe II.2.9:
Bzgl. der Rubrik "Referenzen" müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.
Bzgl. der Rubrik "Projektteam" müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.
Bzgl. der Rubrik "Informationssicherheitsmanagementsystem" muss mindestens 1 Punkt erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6AC9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx