Freiraumplanerischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens "Neugestaltung des Weberplatzes in Essen" Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0300

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS0Y68YW8JM7LAS/de/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68YW8JM7LAS
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Wettbewerb im Rahmen des Verfahrens "Neugestaltung des Weberplatzes in Essen"

Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0300
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Als wichtiges Projekt des vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST (Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel) soll in den kommenden Jahren die Umgestaltung des Weberplatzes in der Nördlichen Innenstadt umgesetzt werden. Dabei ist der Weberplatz zudem Bestandteil der Gebietskulisse des Förderzugangs „Sozialer Zusammenhalt“. Zum Städtebauförderprogramm 2022 (STEP 22) wurde die Durchführung eines europaweiten Wettbewerbs erfolgreich zur Förderung beantragt und kann nun den planerischen Grundstein für die sich in den Folgejahren anschließende Planungs- und Bauphase legen.

Der Weberplatz liegt zentral in der nördlichen Innenstadt und ist aufgrund seiner Größe und Lage ein wichtiger öffentlicher Raum sowie bedeutender Treffpunkt für die Bewohnerschaft. Er bildet die Verbindung zwischen dem sich nordwestlich anschließenden Universitätsviertel sowie Grünen Mitte und der südlich liegenden Stadtmitte.

Der Weberplatz wird im Osten von der I. Weberstraße sowie anschließend der Kreuzeskirche gerahmt und im Süden von der Kreuzeskirchstraße tangiert. Nach Westen grenzt das von dem Jugendamt der Stadt Essen in Teilen betriebene Begegnungszentrum Weberplatz an den Platz. Derzeit befindet sich an der nördlichen Platzseite das sich im Abbruch befindliche ehemalige Haus der Begegnung. An dessen Stelle bzw. dem gesamten Häuserblock wird das neue Wohnquartier WEBER1 entstehen, welches ergänzend zum Wohnquartier Kastanienhöfe – dieses befindet sich nordöstlich des Weberplatzes an der Ecke I. Weberstraße / Kastanienallee – errichtet wird. In Richtung Nordwesten besteht vom Weberplatz in Richtung Friedrich-Ebert-Straße über die Kastanienallee eine fußläufige Freiraumachse.

Der Weberplatz wird geprägt durch den Höhenversatz, der zusammen mit den angrenzenden Gebäuden den Platz einfasst. Einzelne Elemente, wie ein Brunnen, Hochbeete und dekorativer Baumbestand werten das sonst eher triste Bild punktuell auf. Der durch die Lage zusammenhängenden Scharnierfunktion kommt der Platz aktuell aufgrund einzelner Gebrauchswertmängel (u. a. Geländesprünge und fehlende Einsehbarkeiten, durch mangelnde Nutzbarkeit, fehlende Integration im Stadtkern, unzeitgemäße und wenig nutzbare Ausstattungselemente, fehlende Barrierefreiheit bzw. -armut) nicht vollständig nach. Der Platz weist Gestaltungsmängel auf und wird seiner Bedeutung für das Quartier nicht gerecht. Zudem schafft der geschlossene Charakter des Platzes insbesondere in den Abendstunden „dunkle Ecken", weshalb der Platz von Teilen der Bevölkerung abends und nachts gemieden wird. Die fehlenden räumlichen Bezüge zur Kreuzeskirche, zur Grünen Mitte und zum Universitätsviertel sind ungenutzte Potenziale. Zudem besitzen die Ladenlokale in der Kreuzeskirchstraße durch den Höhenunterschied keinen direkten Bezug zum Weberplatz.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Größe von ca. 7.100 m2.

Im Zuge eines freiraumplanerischen Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) soll unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie der Bürgerschaft ein Entwurf gefunden werden, der eine optimale Nutzbarkeit der Platzfläche mit einer außerordentlich hohen, für den Ort passenden Gestaltqualität verbindet.

Ziel ist die Neugestaltung des Weberplatzes. Dabei sollen folgende Themenschwerpunkte eine besondere Berücksichtigung finden:

­- Stärkung der Aufenthaltsqualität und Frequenzsteigerung auf der Platzfläche

­- Erhöhung der Nutzbarkeit des Platzes und Stärkung seiner Funktion als Bindeglied zwischen Universitätsviertel und Stadtkern

­- Stärkung der urbanen Resilienz und Integration der Themen Ökologie und Klimaanpassung in eine neue Platzgestaltung

­- Herstellung einer optischen und funktionalen Verbindung zwischen Weberplatz und seinen umgebenden Nutzungen und Gebäuden

­- Abbau optischer und baulicher Barrieren zur besseren Einsehbarkeit und Passierbarkeit des öffentlichen Raums

­- Verbesserung der Durchwegung insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus

- Landschaftsarchitekten*innen

- Verkehrsplaner*innen

Die Gemeinschaft, bestehend aus den oben genannten Fachdisziplinen, muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.

Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmer*innen (davon fünf gesetzte Teilnehmer*innen) nach RPW 2013 vorgesehen.

Neben den fünf eingeladenen Büros werden weitere zehn teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).

Aus Gleichbehandlungsgründen – insbesondere, um auch Nachrücker*innen ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben – ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 02.05.2023 möglich. Daher werden alle Teilnehmer*innen gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 28.04.2023 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 02.05.2023 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.

Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in Übersetzung nachzureichen.

Wer am Tage der Auslobung bei einem/einer Teilnehmer*in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person je o.g. Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in und Verkehrsplaner*in) angehört.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber*in am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie zehn weiteren Bewerber*innen als potentielle Nachrücker*innen nach folgendem Verfahren:

Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erst nach der Auslosung/Auswahl vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen und durch Nachrücker nachbesetzt. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.

Aus technischen Platzgründen befinden sich weiterführende Angaben zu den Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer*innen im Ergänzungsfeld unter Abschnitt VI.3).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ bzw. „Ingenieur*in“ (Verkehrsplaner*in) nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates erfüllen.Weiterführende Angaben zum besonderen Berufsstand finden sich aus Platzgründen im Ergänzungsfeld unter Abschnitt VI.3).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
club L94 Landschaftsarchitekten, Köln mit RÖVER Ingenieurgesellschaft mbH, Gütersloh
Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, mit emig-vs Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf
KRAFT.RAUM Landschaftsarchitekten, Düsseldorf mit ambrosius blanke verkehr.infrastruktur, Bochum
Lohaus Carl Kohlmös, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Hannover mit SHP Ingenieure, Hannover
Planergruppe Oberhausen, Essen mit N.N.
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die folgenden Beurteilungskriterien sollen dem Preisgericht als Leitlinie dienen, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:

­- Gestalt- und Nutzungsqualität des Entwurfs

­- Verbesserung der Verbindungsfunktionen und der Barrierefreiheit

­- Nachhaltigkeit und Entwicklungsfähigkeit der Konzeption

­- Resilienz und Klimaanpassung

­- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Herstellkosten, Pflege und Unterhalt

Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die

­- termingerecht eingegangen sind,

­- den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,

­- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 65.000 EUR inkl. 19 % MwSt. zur Verfügung.

Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 26.000 EUR

2. Preis: 16.250 EUR

3. Preis: 9.750 EUR

2 Anerkennungen à 6.500 EUR

Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Wettbewerbssumme und Preisgelder ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter*innen:
Martin Harter, Stadtplaner, Beigeordneter Geschäftsbereich 7 – Stadtplanung und Bauen, Stadt Essen
Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum
Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
N.N., Verkehrsplaner*in
Simone Raskob, Landschaftsarchitektin, Beigeordnete Geschäftsbereich 6 – Umwelt, Verkehr und Sport, Stadt Essen
Sachpreisrichter*innen:
Christoph Kerscht, Aufsichtsratsvorsitzender der Immobilien Management Essen GmbH (IME)
Guntmar Kipphardt, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen
Ulrich Frank Pabst, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
Peter Valerius, Bezirksbürgermeister Stadtbezirk I
Stellvertretendes Preisgericht
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen:
Karl-Heinz Danielzik, Landschaftsarchitekt, Duisburg
Juliane Kopperschmidt, Landschaftsarchitektin, Architektin, Dortmund
N.N., Verkehrsplaner*in
N.N., Vertreter*in für den Geschäftsbereichsvorstand 7, Stadt Essen
N.N., Vertreter*in für den Geschäftsbereichsvorstand 6, Stadt Essen
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:
Marion Buschkönig, stellv. Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk I
Horst Hindrichs, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Mobilität
Barbara Soloch, stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwick-lung, -planung und Bauen
N.N., Allbau GmbH
Sachverständige Berater*innen und Vorprüfer*innen [ohne Stimmrecht]:
Dr. Björn Ahaus, Grüne Hauptstadt Agentur, Stadt Essen
Andreas Bergknecht, Grün und Gruga, Stadt Essen
Janina Böckenhüser, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, Stadt Essen
Gordon Brandenfels, Landschaftsarchitekt (Arbeitsgemeinschaft Wolters-Partner Stadtplaner GmbH mit brandenfels landscape + environment)
Tanja Dittmann, Jugendamt, Stadt Essen
Marco Eißing, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, Stadt Essen
Theresa Growe, M.Sc. Raumplanung, WoltersPartner Stadtplaner GmbH
Margarete Meyer, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, Stadt Essen
Dietmar Neß, Allbau Managementgesellschaft mbH
Sonja Pack-Hast, Stadtplanerin, WoltersPartner Stadtplaner GmbH
Martin Schlegel, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Stadt Essen
Theresa Schmid, EMG – Essen Marketing GmbH
Stefan Schwarz, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, Stadt Essen
Annette Steiner, Amt für Straßen und Verkehr, Stadt Essen
Dirk Thomas, Amt für Straßen und Verkehr, Stadt Essen
Rainer Wienke, Amt für Straßen und Verkehr, Stadt Essen
Corinna Wilmers, Amt für Straßen und Verkehr, Stadt Essen
Jan Wunderwaldt, Jugendamt, Stadt Essen
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Personen bzw. zu beteiligende Ämter als Sachverständige oder Vorprüfer*in hinzuzuziehen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weiterführung III.1.10):

Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen zehn Bewerber*innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie zehn weitere Bewerber*innen als potentielle Nach-rücker*innen ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.

Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d.h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem/der 1. Preisträger*in bzw. ggf. allen Preisträger*innen statt.

Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

­- Name des/der federführenden Bewerbers/-in (Büroname);

­- Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll;

­- Kontaktdaten des/der Bewerbers/-in / des/der Vertreters/-in der Bewerbergemeinschaft;

­- Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird;

­- Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt;

­- Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft;

­- für den/der federführenden Landschaftsarchitekten/-in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis);

­- für den/der Verkehrsplaner*in: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde oder gleichwertig;

­- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013;

­- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Die Mindestanforderung umfasst eine Erklärung (Eigenerklärung) über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über die entsprechenden Summen im Falle einer späteren Beauftragung);

­- Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat.

Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.

Weiterführung III.2.1):

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Landschaftsarchitekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt*in“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

b) Verkehrsplaner*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.

Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie eine/-n bevollmächtigte/-n Vertreter*in sowie eine/-n (personenidentische/-n oder personenverschiedene/-n) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.

VgV-Verfahren

Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Aus Platzgründen wird auf die entsprechenden Angaben und Informationen im beiliegenden Exposé verwiesen.

Aus technischen Gründen wurde dieses Verfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits am 06.03.2023 veröffentlicht, s. I.3)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2023

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