Sanierung Stadttheater und Sporthalle am Europaring, Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 029/23 B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Stadttheater und Sporthalle am Europaring, Sanitäranlagen
Der Gebäudekomplex bestehend aus Stadttheater und Sporthalle am Europaring in Ratingen soll umfassend saniert und auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht werden.
Im Teilprojekt Stadttheater (TH) werden die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert.
Im Teilprojekt Sporthalle (SH) werden dazu Stahlbetonbauteile instandgesetzt, ebenso die vorhandenen Gebäudeschadstoffe saniert, Außenfenster und -türen erneuert, ein Großteil der Oberflächen im Innenraum sowie die haustechnische Ausstattung erneuert. Ferner erfolgt der Rückbau des nachträglich angebauten Foyers und Bau eines neuen Foyerbereichs an dessen Stelle.
KG 410 Sanitärtechnik
Gebäudeentwässerung:
- ca. 850 m Rohrleitungen DN 40 - DN 150
- ca. 22 Bodenabläufe
Bewässerung:
- ca. 1400 m Rohrleitungen
- Frischwasserstation
Sanitärobjekte:
- ca. 34 St. Duschen
- ca. 30 St. Waschtische
- ca. 33 St. WC"s
Stadttheater Ratingen Europaring 9 40878 Ratingen, Sporthalle Europaring Karl-Mücher-Weg 2 40878 Ratingen
1] Schmutzwasseranlagen
Die sanitären Einrichtungsgegenstände liegen über der Rückstauebene.
Die Abwasseranlage ist geplant und ausgelegt nach:
Fäkalienhaltiges/-freies Schmutzwasser DIN EN 1986 Teil 100
DIN EN 12056 System I
Abflusskennzahl 0,7
Als Material für die Schmutzwasserleitungen wird muffenloses Gussrohr für Fall-, Sammel- und Anschlussleitungen und in Vorwandinstallationen auch Kunststoffrohr (HT-Rohr) verwendet. Die Grundleitungen innerhalb des Kriechkellers
werden in PP-Rohr (KG2000) ausgeführt.
Die Planungsgrenze bzw. die Schnittstelle besteht im Gebäude.
Brandschutz
Sämtliche Leitungen, die Brandabschnitte / F90-Wände / -Decken durchdringen (Ebenfalls Decke zum Kriechkeller), werden mit entsprechenden gasdichten Brandschotts R90 ausgeführt.
2] Regenwasserableitung
Die Regenentwässerung der Dachflächen erfolgt über außenliegende und innenliegende Fallleitungen. Die Dachabläufe sollen neu an das Bestandsnetz angeschlossen werden, die Notentwässerung soll erneuert werden.
3] Bewässerungsanlagen
Das Gebäude hat einen eigenen Trinkwasseranschluss. Im Zuge des Rückbaues der Feuerlöschanlagen sollte der Anschluss zurückgebaut und entsprechend der neuen Dimension neu aufgebaut werden. Der Trinkwasser-Berechnungsdurchfluss ist nach DIN 1988-T300 ausgelegt.
Auslegungsbereich n. Tabelle
Alle Gebäude = Schule (DIN 1988-100)
4] Trinkwasser-Installation
Die gesamte Trinkwasser-Installation erfolgt in Edelstahlrohr nach DIN EN 10088. Die Leitungen Trinkwasser-Kalt (TWK) erhalten eine diffusionsdichte alukaschierter Mineralwolle Dämmung mit einer Dämmstärke von 100 %. Um die Erwärmung der Trinkwasserleitung Kalt zu minimieren und so eine Verbesserung der Hygiene zu erwirken, werden höhere Dämmdicken, als nach Norm verlangt, verwendet.
Die Trinkwasser-Warm und Trinkwasser-Zirkulations-Leitungen werden im Bereich der Turnhalle neu installiert.
Im Theater sollen die Rohrleitungen umfassend erneuert werden.
5] Einrichtungsgegenstände
Für die Duschen und Handwaschbecken sind elektronische Armaturen geplant. Diese stellen den bestimmungsgemäßen Betrieb sicher. Die Trinkwasserqualität wird durch durchschleifen der Trinkwasserleitungen mit jeweils elektronischer Entnahmearmatur als strangletzte Armatur sichergestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 31.03.2023, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 06.04.2023 um 10.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DEQ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.