Montage- und Wartungsarbeiten für Wärmepumpen Referenznummer der Bekanntmachung: SO-NO 02/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aldegreverwall 12
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Montage- und Wartungsarbeiten für Wärmepumpen
Einbau und anschließend regelmäßige Wartung von beigestellten Wärmepumpenanlagen in Neubauobjekte des Neubaugebiets Soester Norden (Ost und West) für das Nahwärmenetz.
Los 1 bis Los 4
Neubaugebiet Soester Norden Soest
Montage und regelmäßige Wartung von Wärmepumpen im Neubaugebiet Soester Norden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Montage- und Wartungsarbeiten für Wärmepumpen
Postanschrift: Soester Str. 1
Ort: Bad Sassendorf
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59505
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 29219697-330
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6AS6
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221472-889
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, soweit der Antragsteller seiner Plicht zu Rüge nicht nachgekommen ist.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.