EU-weite Ausschreibung: Beschaffung von 2 baugleichen HLF Referenznummer der Bekanntmachung: 32/4-2023-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46282
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung: Beschaffung von 2 baugleichen HLF
Beschaffung von 2 baugleichen Hilfeleistungslöschfahrzeugen
Lieferung von 2 Fahrgestellen
Feuerwehr Dorsten An der Wienbecke 12 46284 Dorsten
Lieferung von 2 baugleichen Fahrgestellen für den Aufbau eines HLF 20.
Die Lieferung der Fahrgestelle muss im IV. Quartal 2024 und im IV. Quartal 2025 erfolgen. Die Fahrzeuge sind an den Auftragnehmer Los 2 zu überführen.
(Die unten eingestellte Laufzeit von 21 Monaten kann technisch nicht anders dargestellt werden).
Lieferung von 2 Aufbauten
Feuerwehr Dorsten An der Wienbecke 12 46284 Dorsten
Lieferung von 2 baugleichen Aufbauten. Die Auslieferungen der Fahrzeuge müssen im II. Quartal 2025 und im II. Quartal 2026 erfolgen.
(Die unten eingestellte Laufzeit von 27 Monaten kann technisch nicht anders dargestellt werden).
Lieferung der Beladung für die HLF
Feuerwehr Dorsten An der Wienbecke 12 46284 Dorsten
Lieferung der Beladung für die Hilfeleistungslöschfahrzeuge. Die Beladungen sind im I. Quartal 2024 an den Auftragnehmer Los 2 zu liefern.
(Die unten eingestellte Laufzeit von 12 Monaten kann technisch nicht anders dargestellt werden).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle,
Kolkstr. 20, Zimmer 107
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHD09W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland