Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Umzugsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ESG-UM-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esg-guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Umzugsleistungen
Umzugsleistungen für eine Schule
Gütersloh, DE
Umzug eines Gymnasiums mit 1100 Schülern in das benachbarte Provisorium
und teilweise Einlagerung
Umzug des Mobiliars, Geräte , Lehrmittel:
2000 Stühle,
1700 Tische,
180 m Schränke / Regale,
1250 Umzugskisten
sowie diverse Geräte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges
2) Angabe der Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren
3) Angabe der Umsätze, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren
4) Angabe von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, Mindestanforderung eine Referenz (mit Angabe: des Auftraggebers, Ansprechperson, Telefonnummer, Anschrift, Beschreibung des Auftrages, erzielter Umsatz pro Jahr, Vertragsdauer)
5) Eigenerklärung über die Teile des Auftrages, die an Unterauftragnehmer vergeben werden und über Eignungsleihe mit Namen des Unternehmens und bedienter Kapazität (im Vordruck 235 mit dem Angebot)
6) auf gesonderte Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazität sich der Bieter bedient, vorzulegen (Vordruck 236)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.