Rahmenvereinbarung: Architekten- und Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung: Architekten- und Ingenieurleistungen
Auftragsvolumen: ca.800.000,00 €
Objektplanung
Objektplanung
Es besteht eine einseitige Option des AG auf dreimalige Verlängerung der Vereinbarungslaufzeit jeweils um ein Jahr. Die mögliche Gesamtlaufzeit beträgt max. 4 Jahre und endet spätestens im 2.Quartal 2027.
Tragwerksplanung
Tragwerksplanung
Es besteht eine einseitige Option des AG auf dreimalige Verlängerung der Vereinbarungslaufzeit jeweils um ein Jahr. Die mögliche Gesamtlaufzeit beträgt max. 4 Jahre und endet spätestens im 2.Quartal 2027.
Technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung
Es besteht eine einseitige Option des AG auf dreimalige Verlängerung der Vereinbarungslaufzeit jeweils um ein Jahr. Die mögliche Gesamtlaufzeit beträgt max. 4 Jahre und endet spätestens im 2.Quartal 2027.
Schall und Wärmeschutz
Schall und Wärmeschutz
Es besteht eine einseitige Option des AG auf dreimalige Verlängerung der Vereinbarungslaufzeit jeweils um ein Jahr. Die mögliche Gesamtlaufzeit beträgt max. 4 Jahre und endet spätestens im 2.Quartal 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung dieser Leistungen ist die Berufsqualifikation Architekten, Ingenieure und Sachverständige erforderlich, vgl. §75 VgV
Unternehmensbezogene Nachweise:
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
- Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mind. 3 Mio € für Personen- und mind. 3 Mio € Sachschäden
- Unbedenklichkeit Finanzamt (Steuern- und Abgaben)
- Unbedenlichkeitserklärung Gesundheitskasse
- Unbedenklichkeitserklärung Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit
- Genehmigung nach §25 StrlSchG
- Strahlenexponiertes Personal nach Kat. B
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b AtG
Zusätzlich zu den unternehmensbezogenen Nachweisen sind die Nachweise zu den Losen, für das ein Angebot eingereicht wird mitzuliefern:
Los 1 - Objektplanung
- Mitgliedschaft Architekten- Ingenieurkammer
- Umsatz mind. 400.000,00 €
- Personalkapazität
- Mind. 3 Referenzen zum jeweiligen Los
Los 2 - Tragwerksplanung
- Mitgliedschaft Architekten- Ingenieurkammer
- Umsatz mind. 200.000,00 €
- Personalkapazität
- Mind. 3 Referenzen zum jeweiligen Los
Los 3 - Technische Ausrüstung
- Umsatz mind. 300.000,00 €
- Personalkapazität
- Mind. 3 Referenzen zum jeweiligen Los
Los 4 - Schall- und Wärmeschutz
- Mitgliedschaft Architekten- Ingenieurkammer
- Umsatz mind. 100.000,00 €
- Personalkapazität
- Mind. 3 Referenzen zum jeweiligen Los
Für die Ausführung dieser Leistungen ist die Berufsqualifikation Architekten, Ingenieure und Sachverständige entsprechend erforderlich, vgl. §75 VgV
Alle Eignungsnachweise/Erklärungen/Zertifizierungen sind mit dem Angebot einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage von Einzelabrufen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB)