Mitarbeit im Projekt Quantum Mission Planning Challenges (QMPC) Referenznummer der Bekanntmachung: 388/2023/GV 7029075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dlr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeit im Projekt Quantum Mission Planning Challenges (QMPC)
Erstellung eines Quantenalgorithmus zur Lösung eines „Decentralized Energy System Scheduling“-Problems (DESS) einschließlich Implementierung und Demonstration des Quantenalgorithmus in Form eines Webservices.
Im Rahmen der Quantencomputing-Initiative des DLR wird das Projekt Quantum Mission Planning Challenges (QMPC) zur Implementierung spezifischer operationeller Planungsprobleme im Satellitenbetrieb als Quantenalgorithmen durchgeführt.
Die Industriebeteiligung am Projekt QMPC setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Der erste Teil ist die direkte Mitarbeit am Projekt, der zweite Teil die Einbindung über den Technologietransfer. Im Rahmen der Mitarbeit am Projekt geht es insbesondere darum, einen Quantenalgorithmus zur Lösung eines „Decentralized Energy System Scheduling“-Problems (DESS) zu erstellen sowie diesen in Form eines Webservices zu implementieren. Im Rahmen des Technologietransfers erwartet der Auftraggeber eine regelmäßige Diskussion und Zusammenarbeit mit dem DLR-Institut für Raumflugbetrieb und Astronautentraining bei der Entwicklung und Implementierung von Quantenalgorithmen zum Lösen von Optimierungsproblemen mit Nebenbedingungen.
Die Laufzeit des Auftrags startet mit Zuschlag und endet 10/2026.
Projektstart für den Industriepartner ist ein Kickoff, der zeitnah nach Zuschlag stattfindet.
Weitere Details zur Beschaffung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil 2 der Vergabeunterlagen).
- B1: Publikationen (Gewichtung 15%),
- B2: Patente (Gewichtung 10%),
- B3: Mitarbeiterqualifikation (Gewichtung 20%),
- B4: Referenzen (Gewichtung 10%),
- B5: Technische Erfahrung im Bereich Quantencomputing (Gewichtung 20%),
- B6: Technische Erfahrung in der Software-Entwicklung (Gewichtung 15%) und
- B7: Nachhaltigkeit des Unternehmens (Gewichtung 10%)
Die Einzelheiten zur Wertung der Teilnahmeanträge sind in der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Teil 1 der Vergabeunterlagen) festgehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird erbracht durch einen aktuellen (d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate) Registerauszug oder ein vergleichbares aktuelles Dokument. Ausländische Bewerber können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender aktueller Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist der betreffende Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist der betreffende Nachweis auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
(1) Eine Eigenerklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre. Für Startups sind nur die Umsätze der vorzuweisenden Geschäftsjahre anzugeben und es ist eine Prognose (Businessplan) über die Umsätze der kommenden Geschäftsjahre abzugeben.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, ist die Erklärung auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
(2) Ein Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis wird erbracht durch die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist der betreffende Nachweis bzw. die betreffende Erklärung auch für jedes vorgesehene eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Zu (2): Als Mindestanforderung gilt, dass die Versicherung eine Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 3 Mio. € für Personenschäden und 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden aufweisen muss.
(1) Eine Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Start-ups, die noch keine drei Geschäftsjahre abgeschlossen haben bzw. noch nicht am Markt etabliert sind, geben die Mitarbeiterzahlen der letzten Jahre bzw. Monate nach Gründung an.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, ist die Erklärung auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
(2) Eine Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft werden die nachgewiesenen Referenzen der Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt berücksichtigt.
Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, werden auch die nachgewiesenen Referenzen des/der eignungsverleihenden Unternehmen(s) berücksichtigt.
(3) Eine Angabe der für die Auftragsausführung vorgesehenen Fachkräfte einschließlich deren Qualifikation anhand von Abschluss und Berufserfahrung, spezifischer Arbeitserfahrung im Bereich Quantencomputing und im Bereich der Software-Entwicklung sowie deren relevanter wissenschaftlicher Publikationen.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft werden die Angaben zu den den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zugehörigen Projektmitarbeitenden insgesamt berücksichtigt. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, werden auch die benannten Mitarbeitenden des/der eignungsverleihenden Unternehmen(s) berücksichtigt.
(4) Eine Angabe der Patente des Bewerbers im Bereich des Leistungsgegenstandes.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft werden die Angaben zu den Patenten der einzelnen Mitglieder insgesamt berücksichtigt. Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, werden auch die benannten Patente des/der eignungsverleihenden Unternehmen(s) berücksichtigt.
(5) Ein Nachhaltigkeitskonzept, in dem der Bewerber darstellt, welche Maßnahmen in seinem Unter-nehmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas sowie zur Schonung von Ressourcen umgesetzt werden.
Im Fall der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein Nachhaltigkeitskonzept entsprechend den vorstehenden Vorgaben einzureichen.
Bei Teilnahmeanträgen, in denen eine Eignungsleihe vorgesehen ist, ist der betreffende Nachweis auch für jedes eignungsverleihende Unternehmen einzureichen.
Zu (3): Für mindestens einen vorgesehenen Projektmitarbeitenden muss mindestens ein Universitätsabschluss der Fachrichtungen Mathematik, Elektrotechnik, Informatik, Physik oder vergleichbar nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss im Rahmen der nachzuweisenden Erfahrung im Bereich der Software-Entwicklung mindestens die aktive Nutzung von Versionskontrolle, Issue-Tracker und Unittests sowie Erfahrung in mindestens einer Programmiersprache nachgewiesen werden.
Bewerber haben zu gewährleisten, dass bei der Ausführung des Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden (§ 128 Abs. 1 GWB).
Im gesamten Projekt und bereits während des laufenden Vergabeverfahrens müssen insbesondere auch die gesetzlichen Anforderungen des Exportkontrollrechts eingehalten werden. Insbesondere die im Exportkontrollrecht geltenden Vorschriften hinsichtlich „Dual-Use“ sind zu berücksichtigen und einzuhalten, unabhängig davon, ob die Vorschriften zum „Dual-Use“ bereits auf das Quantencomputing anwendbar sind. Dies gilt sowohl für alle am Auftrag beteiligten Unternehmen als solche als auch für die vorgesehenen Projektmitarbeitenden. Es wird insofern darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs prüfen kann, ob die geltenden Vorgaben des Exportkontrollrechts eingehalten werden. Teilnahmeanträge, bei denen dies im Hinblick auf beteiligte Unternehmen/Mitarbeitende nicht gewährleistet ist, können dann vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen, dass der Bewerber oder ein für die Auftragsausführung vorgesehenes Drittunternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Hierfür ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem nachzuweisen, dass im Unternehmen des Bewerbers Sozialstandards eingehalten werden, die an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) orientiert sind. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sind Drittunternehmen als Unterauftragnehmer und/oder eignungsverleihende Unternehmen vorgesehen, ist für die betreffenden Unternehmen jeweils eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen.
Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbotes in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug ist mit dem Teilnahmeantrag von jedem Bewerber / Mitglied einer Bietergemeinschaft zudem eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Teilnahmeantrag von jedem Bewerber durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), ist die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch von diesen Unternehmen vorzulegen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bewerber nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen.
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder eines Präqualifizierungszertifikates.
Für den Teilnahmeantrag sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrags und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungs-verfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de