Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen a. N.
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-esslingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen.
Gemäß Rahmenvereinbarung abrufbare Lieferungen und Leistungen sind:
- die Lieferung mobiler Röntgen-C-Bögen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Einbringung Neugerät, Installation, Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)
- der Abschluss von dazugehörigen Wartungsverträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme.
Klinikum Esslingen GmbH Hirschlandstraße 97 73730 Esslingen a. N.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 (3) VgV über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen.
Gemäß Rahmenvereinbarung abrufbare Lieferungen und Leistungen sind:
- die Lieferung mobiler Röntgen-C-Bögen sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen (Projektmanagement, Einbringung Neugerät, Installation, Systemabnahme, Schulungen und Applikationsunterstützung)
- der Abschluss von dazugehörigen Wartungsverträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme.
MOBILE RÖNTGEN-C-BÖGEN
Nachfolgend werden die geforderten Funktionen, Eigenschaften und Merkmale der mobilen Röntgen-C-Bögen beschrieben:
Geräteklasse 1 - Standard: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 1 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung > 2 kW ? 15 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, jedoch nicht für 3D-Anwendungen und nicht für Anwendungen mit hohen Performance-Anforderungen.
Geräteklasse 2 - Performance: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 2 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung > 5 kW ? 25 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, selbst für Anwendungen mit sehr hohen Performance-Anforderungen (Wirbelsäulen-Chirurgie), jedoch nicht für 3D-Anwendungen.
Geräteklasse 3 - Performance mit 3D: Es wird gefordert, dass ein mobiler Röntgen-C-Bogen der Geräteklasse 3 über Flachdetektortechnologie und eine Generatorleistung ? 15 kW verfügt. Das Gerät soll universell einsetzbar sein, selbst für 3D-Anwendungen und bei sehr hohen Performance-Anforderungen.
DIENSTLEISTUNGEN
Bei der Lieferung eines mobilen Röntgen-C-Bogens der Geräteklasse 1-3 sind jeweils alle erforderlichen Dienstleistungen zur Lieferung, Einbringung und Inbetriebnahme zu erbringen. Die Kosten dafür sind bedarfsgerecht in den Kaufpreisen einzukalkulieren. Sollte sich nach Erteilung eines Einzelauftrages herausstellen, dass die kalkulierten Dienstleistungen zur erfolgreichen Einführung des Systems nicht ausreichend sind, geht dies zu Lasten des Auftragnehmers. Eine nachträgliche Beauftragung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen gegen Mehrpreis wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Gefordert wird:
- Projektmanagement
- Einbringung Neugerät
- Installation
- Systemabnahme
- Schulungen und Applikationsunterstützung
WARTUNGSVERTRAG
Vertragsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Lieferung von mobilen Röntgen-C-Bögen auch der Abschluss dazugehöriger Wartungsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren jeweils ab Inbetriebnahme. Bei der Einzelbeauftragung eines mobilen Röntgen-C-Bogens gemäß Rahmenvereinbarung wird immer ein dazugehöriger Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Die Wartungsverträge sollen über die folgenden Leistungsmerkmale verfügen:
- Mindestvertragslaufzeit: 10 Jahre
- Wartungsvertragsleistungen für den unter Abs. 3.1 beschriebenen Lieferumfang
- Erbringung Wartungsvertragsleistungen mindestens während der betriebsüblichen Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr.
- Telefon-Hotline mindestens während der betriebsüblichen Arbeitszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Unterstützung bei technischen Fragestellungen
Gemäß § 122 GWB in Verbindung mit §§ 44, 45, 46 VgV fordert der öffentliche Auftraggeber diverse Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen (aufgeführt und beschrieben im Abs. III), welche mittels Formblätter sowie als formlose Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen gemäß Abs. IV.2.2) prüft die Vergabestelle gemäß § 122 GWB, ob Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB vorliegen und ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden (vgl. §§ 42ff, 53, 57 VgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachgefordert werden können. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von Unterlagen im Ermessen des Auftraggebers steht (§ 56 Abs. 2 S.2 VgV).
Sofern die einzureichenden Unterlagen die geforderten Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen enthalten und die Einreichung form- und fristgerecht erfolgte, findet eine inhaltliche Prüfung des Teilnahmeantrags satt. Dabei wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit und die hinreichende Eignung des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags belegen.
Sollten sich mehr zuverlässige und geeignete Bewerber als die in Abs. II.2.9 angegebene Höchstzahl um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, so kann die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, beschränkt werden (vgl. § 51 VgV).
Dazu werden die Teilnahmeanträge zuverlässiger/geeigneter Bewerber hinsichtlich der angegebenen Referenzprojekte bewertet. Bewertet wird das im Formblatt 02 im Abschnitt Referenz Nr. 1 angegebene Referenzprojekt.
Maßgeblich für die Bewertung ist die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit des angegebenen Referenzprojektes mit dem Auftragsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Dokument 01):
- Hohe Vergleichbarkeit (8-10 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen. Während der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung wurden Systeme geliefert, die mit allen hier ausgeschrieben Geräteklassen vergleichbar sind. Die gelieferten Systeme weisen eine hohe Vergleichbarkeit hinsichtlich der in Dokument 01 beschriebenen Anforderungen auf. Das klinische Umfeld der angegebenen Referenz ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers sehr vergleichbar.
- Mittlere Vergleichbarkeit (5-7 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine mittlere Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen. Während der Vertragslaufzeit dieser Rahmenvereinbarungen wurden Systeme geliefert, die mit mindestens einer der hier ausgeschriebenen Geräteklassen vergleichbar sind. Die gelieferten Systeme weisen eine mittlere Vergleichbarkeit hinsichtlich der in Dokument 01 beschriebenen Anforderungen auf. Das klinische Umfeld der angegebenen Referenz ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers vergleichbar.
- Geringe Vergleichbarkeit (0-4 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine geringe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich nicht um eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich mobile Röntgen-C-Bögen, sondern um einzelne Aufträge, bei denen mind. ein System geliefert wurde, das mit den Anforderungen einer hier ausgeschriebenen Geräteklasse vergleichbar ist. Das klinische Umfeld der angegebenen Referenz ist mit dem klinischen Umfeld des Auftraggebers wenig vergleichbar.
Die drei bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bedingung Nr. 01: Eintragung ins Berufs- und/oder Handelsregister (Nachweis mittels Anlage A; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 02: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123/124 GWB (Erklärung mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 03: Anwendung von Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen im Bereich Mindestarbeitsbedingungen/Mindestentgelt/Antikorruptionserklärung (Erklärung mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 04: Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz und den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (Erklärung mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 05: Erklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 06: Bescheinigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch den Versicherungsgeber oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (Nachweis mittels Anlage B; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
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Nur dann relevant, falls sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen der Kapazitäten eines anderen Unternehmens gem. § 47 VgV bedient:
- Bedingung Nr. 07: Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Erklärung mittels Formblatt 03 Verzeichnis anderer Unternehmen nach § 47 VgV; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 08: Verpflichtungserklärung von anderem Unternehmen, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen werden (Erklärung von jedem anderen Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV mittels Formblatt 04 Verpflichtungserklärung anderes Unternehmen nach § 47 VgV; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
zu Bedingung Nr. 04: Mittelwert des Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages für die Jahre 2020, 2021 und 2022 = größer gleich (mindestens) 1 Mio. EUR
- Bedingung Nr. 09: Angabe vergleichbarer Referenzprojekte im Bereich des Auftrages, welche in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (Angabe mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 10: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Erbringung von Service- und Wartungsdienstleistungen sowie der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Angabe mittels Anlagen C; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 11: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Erklärung mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 12: Bescheinigung, dass eine Zertifizierung für ein QM-System, beispielsweise nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, besteht (Bescheinigung mittels Dritterklärung/Zertifikat formlos als Anlage D; mit Teilnahmeantrag einzureichen);
- Bedingung Nr. 13: Erklärung zu der Inverkehrbringung der ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen (Erklärung mittels Formblatt 02; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen);
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Nur dann relevant, falls sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten eines anderen Unternehmens gem. § 47 VgV bedient:
- Bedingung Nr. 14: Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Erklärung mittels Formblatt 03 Verzeichnis anderer Unternehmen nach § 47 VgV; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
- Bedingung Nr. 15: Verpflichtungserklärung von anderem Unternehmen, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen werden (Erklärung von jedem anderen Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV mittels Formblatt 04 Verpflichtungserklärung anderes Unternehmen nach § 47 VgV; mit dem Teilnahmeantrag einzureichen)
zu Bedingung Nr. 09: Anzahl vergleichbarer Referenzprojekte im Bereich des Auftrages, welche in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden = größer gleich (mindestens) 1 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Teile. An dem Teilnahmewettbewerb können sich interessierte Unternehmen beteiligen, indem sie einen Teilnahmeantrag einreichen. Im Verhandlungsverfahren wird in der initialen Angebotsphase eine begrenzte Zahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. Abm. Abs. II.2.9).
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Verfahrensbeschreibung/Verfahrensbedingungen", zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH1YWV5USKDR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.