149-399 HÖE Hövelschule, Hövelstraße 49-51, 45326 Essen - hier: Schließanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-_____-00048
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gve-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
149-399 HÖE Hövelschule, Hövelstraße 49-51, 45326 Essen - hier: Schließanlage
Im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" wird die Hövelschule saniert und erweitert. Die Schule befindet sich im laufenden Betrieb, sodass die Baumaßnahme in Bauabschnitten durchgeführt werden muss. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Schließanlage. Detaillierte Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Hövelschule Hövelstraße 49-51 45326 Essen
Die Leistung umfasst u.a. Profilzylinder, Blindzylinder, Halbzylinder, WC-Schließungen, Feuerwehrüberschließungen, Schlüssel, etc. Detaillierte Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:
- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärungen unter B)
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde (siehe Eigenerklärungen unter C):
C.I) Referenzprojekte
Abschnitt IV: Verfahren
--
Die Submission ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungen der Angebote, wie z. B. als Nachricht im Kommunikationsbereich oder per E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Jeder Bieter darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter zunächst lesen sollten.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein Bieter das Objekt besichtigen möchte, muss er dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter zu gewährleisten.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD5YWWTTSBK0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html