Scanner-Hardware und zugehörigen Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.05 - 9903/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scanner-Hardware und zugehörigen Serviceleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Dokumenteneinzugsscanner zur Digitalisierung von Papierdokumentennach BSI TR 03138 (Resiscan) und zugehörigen Support- und Instandhaltungsleistungen.
Die Leistung umfasst die Beschaffung von Dokumenteneinzugsscanner zum ersetzenden Scannen, die in der Bundesverwaltung eingesetzt werden soll. Zusätzlich sind Dienstleistungen zur Einweisung, Instandhaltung und Schulungsleistungen zu erbringen.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem Schätzwert in Höhe von 8.750.600,00 Euro (netto).
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss mindestens 2.000.000,00 Euro betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Referenzen
Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur verfahrensgegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftrag-geberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen:
- die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungser-bringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist)
UND
- mindestens eine Referenz deckt folgenden Leistungsinhalt ab: Aufstellung von Hardware (beispielsweise Drucker, Scanner oder Rechentechnik) vor Ort beim Kunden in mindestens drei (3) unterschiedlichen Bundesländern.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungen können neben den Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und Verfassungsorganen von folgenden Behörden und Einrichtungen (Bedarfsträger) abgerufen werden:
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesausgleichsamt
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Patent- und Markenamt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Eisenbahn-Bundesamt
Fernstraßen-Bundesamt
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kunstverwaltung des Bundes
Luftfahrt-Bundesamt
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Statistisches Bundesamt
Umweltbundesamt
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundespräsidialamt
Bundesrat
Bundesverfassungsgericht
Deutscher Bundestag
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion
Unabhängiger Kontrollrat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.