Rathaus der Zukunft mg+ Kunstlichtplanung Referenznummer der Bekanntmachung: RdZ-2022-012-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moenchengladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus der Zukunft mg+ Kunstlichtplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Fachleistungen Kunstlichtplanung für das Rathaus der Zukunft mg+ in Mönchengladbach. Die Planungsleistungen werden voraussichtlich im November 2022 vergeben. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen Ende 2026 abzuschließen.
Mönchengladbach
Mit dem Projekt "Rathaus der Zukunft mg+" verfolgt die Stadt
Mönchengladbach das Ziel, die Anzahl der aktuell 26
Standorte der städtischen Verwaltung zu reduzieren. Für den
neuen zentralen Standort stehen drei innerstädtische
Gebäudekomplexe am Markt im Stadtteil Rheydt zur
Verfügung. Hier sollen auf ca. 55.000 qm BGF u.a.
Arbeitsplätze für voraussichtlich 1.700 Mitarbeitende der
Verwaltung mit einem Servicezentrum für die
Einwohnerschaft sowie eine Stadtteilbibliothek,
Einzelhandelsflächen und die Filiale der Stadtsparkasse
Mönchengladbach Rheydt untergebracht werden. Die
bestehenden Gebäude verschiedener Epochen und
Typologien beinhalten u.a. das historische Rathaus und ein
Karstadt-Warenhaus. Sie sind teilweise als Einzeldenkmal
bzw. als Denkmalbereich gelistet.
Ziel der Stadt Mönchengladbach ist ein innovativer
Gebäudekomplex zeitgenössischer Architektur und
Nutzungsorganisation, welcher durch Neubau, Umbau und
Sanierung eine nachhaltige Lösung schafft, die
gleichermaßen der Geschichte und dem Selbstverständnis
und den Zukunftszielen der Stadt Mönchengladbach
Rechnung trägt, diese in seiner Architektur zeigt und
insgesamt ein attraktives und funktionales Arbeitsumfeld und
ein einladendes Haus für die Bevölkerung schafft.
Zu diesem Zweck wurde im Januar 2019 ein
Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren
ausgelobt, aus dem das Architekturbüro sop architekten
GmbH als 1. Preisträgerin und erfolgreiche Bieterin für die
Leistungen der Objektplanung hervorging. Wesentliche und
vom Preisgericht gewürdigte Entwurfsmerkmale sind dabei
die Ausbildung der Nordfassade als "gläserne Wand" und die
damit einhergehende Transparenz, die Integration der
denkmalgeschützten Bausubstanz, die stadträumliche
Konfiguration, die innere Organisation der Neubauten sowie
das Konzept der erweiterten Nachhaltigkeit im Sinne von "Cradle-to-Cradle".
Das Projektgebiet umfasst ca. 23.500 qm. Das Budget
beträgt ca. 144,4 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300
und 400.
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs haben sich
insbesondere aufgrund der vom Unternehmen aufgegebenen
Nutzung des Karstadt-Gebäudes und aktueller politischer
Entwicklungen einige Randbedingungen des Projekts
geändert. Die deshalb erforderliche Anpassung des
Wettbewerbsentwurfs der sop architekten GmbH ebenso wie
insbesondere der Planungsziele Nutzung, Kosten und
Termine (und damit auch des der Bekanntmachung
beigefügten Vertrages) findet derzeit statt und wird
spätestens bis zur Aufforderung einer verbindlichen
Angebotsabgabe abgeschlossen sein und den Bietenden
mitgeteilt werden. Von wesentlichen Änderungen ist jedoch nicht auszugehen.
Siehe Anlage 4 zur Auftragsbekanntmachung (Vertragsmuster mit Anlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0DEQH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.