Finnentrop - Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Finnentrop - Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000, bestehend aus einem feuerwehrtechnischen Fahrgestell für ein TLF 3000 sowie einem feuerwehrtechnischen Aufbau für ein TLF 3000.
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrgestells für ein TLF 3000
Gemeinde Finnentrop
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrgestells für ein TLF 3000
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein TLF 3000
Gemeinde Finnentrop
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein TLF 3000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Fahrgestells für ein TLF 3000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: D-50226
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein TLF 3000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: D-14943
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48128
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]