Aktualisierung der Anwendung des Datenmanagements zu den Natura 2000 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-149702
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktualisierung der Anwendung des Datenmanagements zu den Natura 2000
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aktualisierung des Datenmanagements zu den FFH-Berichtspflichten und des FFH-Monitorings.
Der erste Teil des Workflows umfasst ein webgestütztes System zum Upload von Daten im XML-Format durch die Bundesländer, automatisierte Prozesse zur Qualitätssicherung mit Rückmeldungen an die Datenlieferanten und die abschließende Annahme der Daten. Diese Arbeitsschritte erfolgen auf einem externen Server beim Hosting-Provider des BfN.
Nach Übertragung der Daten in eine Oracle-Instanz des BfN sind Schritte zur Zusammenführung der Daten sowie verschiedene, den jeweiligen fachlichen Anforderungen angepasste Auswertungs- und Exportmöglichkeiten erforderlich.
Die bestehenden Prozesse und Strukturen sind an weiterentwickelte Anforderungen anzupassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aktualisierung des Datenmanagements zu den FFH-Berichtspflichten und des FFH-Monitorings.
Der erste Teil des Workflows umfasst ein webgestütztes System zum Upload von Daten im XML-Format durch die Bundesländer, automatisierte Prozesse zur Qualitätssicherung mit Rückmeldungen an die Datenlieferanten und die abschließende Annahme der Daten. Diese Arbeitsschritte erfolgen auf einem externen Server beim Hosting-Provider des BfN.
Nach Übertragung der Daten in eine Oracle-Instanz des BfN sind Schritte zur Zusammenführung der Daten sowie verschiedene, den jeweiligen fachlichen Anforderungen angepasste Auswertungs- und Exportmöglichkeiten erforderlich.
Die bestehenden Prozesse und Strukturen sind an weiterentwickelte Anforderungen anzupassen.
Hintergrund:
Gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG), die zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa beitragen soll, müssen die Mitgliedstaaten für ihr Gebiet alle sechs Jahre über die Umsetzung und die Erreichung der Ziele berichten.
Für diesen Bericht ist die Erfassung der Vorkommen von bestimmten Arten und Lebensraumtypen nötig, welche in den Anhängen I, II, IV und V der Richtlinie festgelegt sind, sowie die Bewertung des Zustands ihrer Einzelvorkommen. Die Datenerhebung obliegt im föderalen System Deutschlands den Bundesländern.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeitet auf Basis dieser und weiterer Datenquellen im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Berichtsentwurf einschließlich der Bewertung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensraumtypen auf Ebene der drei biogeografischen Regionen in Deutschland.
Für den letzten Berichtszeitraum (2013-2018) wurde eine Anwendung bestehend aus mehreren Modulen entwickelt, welche die Übermittlung der Länderdaten über einen webbasierten Uploadprozess mit automatischer Qualitätsprüfung und Rückmeldung an die Lieferanten ermöglicht, sowie eine weitgehend automatisierte Zusammenführung der Länderdaten zu einem deutschlandweiten Datenbestand mit versionierter Haltung und die Auswertung der Daten. Die Haltung und Verwaltung der Daten am BfN geschieht dabei in einer zentralen Oracle-Instanz.
Die für den letzten Berichtszeitraum entwickelte Anwendung soll modernisiert werden. Die Benutzeroberfläche der zentralen Komponente soll neu implementiert, die Datenstrukturen und Regeln an die Vorgaben der EU für die aktuelle Berichtsperiode (2019-2024) angepasst und einige funktionale Verbesserungen sowie Änderungen in der Datenstruktur implementiert werden. Die Übermittlung der Länderdaten an das BfN muss im 3.Quartal 2023 beginnen.
Die Komponente, welche bisher die Auswertung der raumbezogenen Daten und die Erzeugung standardisierter Karten übernommen hat, wird unabhängig von diesem Projekt abgelöst. Deswegen müssen entsprechende Schnittstellen in der Anwendung ausgewechselt werden. Des Weiteren soll die Anwendung so angepasst werden, dass Berichte für zukünftige Berichtszeiträume ohne zusätzlichen Implementierungsaufwand erstellt werden können.
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der EVB IT Dienstvertrag wird um folgende zusätzliche Leistungen ergänzt:
-Anpassungen der Bestandsdatenstruktur an das aktuelle Berichtsformat, einschließlich der Berücksichtigung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen an Lookup Tabellen und Referenzen
-Anpassungen der Eingabemasken an die neue Datenstruktur unter Berücksichtigung verschiedener Datentypen und Ausfüllverpflichtungen-Anpassungen der HTML
-Ausgabefunktion an das neue Berichtsformat
-Anpassungen am XML-Format, einschließlich Datenprüfung und Fehlerbreichte-Programmanleitung
-Anpassung der Bestandsdatenstruktur an das aktuelle Berichtsformat, einschließlih der Berücksichtigung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen an Lookup-Tabellen und Referenzen
-Anpassungen der Eingabemasken an die neue Datenstruktur unter Berücksichtigung verschiedener Datentypen und Ausfüllverpflichtungen
-Definition einer Schnittstelle für die Übernahme der Berichtsdaten aus einer anderen Datenquelle und Erstellung einer entsprechenden Importfunktion-Anpassung der HTML
-Ausgabe (EU) an das aktuelle Berichtsformat-Anpassung der XML
-Konvertierung für die abschließende Generierung der Berichtsdateien
-IT-Sicherheitsanforderungen
Die zusätzliche Dienstleitung war nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten, weil zunächst Entscheidungen der EU-Kommission abgewartet werden mussten, die erst im November 2022 gefallen sind, als die Umsetzung der ursprünglichen Beauftragung bereits begonnen hatte.Aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit der bestehenden Beauftragung, ist es aus technischen Gründen sinnvoll, die Zusatzbeauftragung in die bestehende Beauftragung einzubinden. Dadurch wird gewährleistet, dass dieselben technischen Mitteln zum Einsatz kommen und die zu entwickelnden IT-Toole ein hohes Maß an Passgenauigkeit aufweisen.Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wäre für das BfN mit höheren Kosten und erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die technischen Anforderungen für die Implementierung in das Gesamtprojekt könnten nicht als bekannt vorausgesetzt, sondern müssten mit hohem Aufwand gesondert erläutert und deren Einhaltung geprüft werden.