Soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung im Bodenseekreis nach § 12 FlüAG Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2023-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Betreuung in der vorläufigen Unterbringung im Bodenseekreis nach § 12 FlüAG
Soziale Beratung und Betreuung in der vorläufigen Unterbringung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gem. § 6 der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des FlüAG (DVO FlüAG) soll die qualifizierte soziale Betreuung den untergebrachten Personen ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Dies bedeutet für uns vor allem:
- Die Bewohner in der vorläufigen Unterbringung können ihre gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen der gesetzlichen Rahmensetzung realisieren.
- Die Bewohner finden sich in den Strukturen und Ausgestaltungen des öffentlichen Lebens zurecht.
- Die Bewohner halten die gesetzlichen und maßgeblichen gesellschaftlichen Regeln ein.
- Der soziale Frieden in der Region wird gefördert und geschützt.
Im Übrigen wird auf § 6 DVO FlüAG Abs. 2 verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit um ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis:
Die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt u. a. aufgrund von Unterlagen (Eigenerklärung und beizubringende Dokumente) hinsichtlich
• des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
• der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
• der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
• der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftsvertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit.
- Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.