Prozessberatung im 3PM Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.04 - 9940/21/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessberatung im 3PM
Prozessberatung im 3PM
Prozessberatung im Drei-Partnermodell (3PM)
Dieser Rahmenvertrag soll Organisationen dabei unterstützen, sich vor dem Hintergrund insb. gesellschaftlicher, politischer und technischer Veränderungen effizient, effektiv und zukunftssicher aufzustellen. Hierzu werden durch externe Dienstleister zu erbringende Beratungsleistungen bereitgestellt, um bei der Optimierung und Digitalisierung von Prozessen sowie der Konzipierung und Einführung eines übergreifenden Prozessmanagements zu unterstützen.
Die verschiedenen Beratungsleistungen können entweder als einzelne Bausteine oder in Kombination mehrerer Bausteine gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Die jeweilige Beratungsleistung soll im ganzheitlichen Kontext der Behördenorganisation gesehen werden und im Verständnis eines umfassenden Verwaltungsmanagements (gem. Organisationshandbuch, www.orghandbuch.de) eingebettet sein.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 76.000.000,00 € abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtwert.
2 x automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der AG nicht wiederspricht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.
K 2.1 - A-Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Prozessberatung) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000 EUR pro Jahr betragen.
Bei Bietergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eigungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert.
K 2.2 - A-Kriterium
Für die Auftragnehmerin und jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss während der gesamten Vertragslaufzeit eine Industriehaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Million Euro und eine Industriehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro bestehen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Million Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.
Bitte reichen Sie einen Nachweis in Form eines Auszugs des Versicherungsscheins mit Ihrem Angebot ein.
K 3.1 - A-Kriterium
Beschreiben Sie im Bezug auf den Leistungsgegenstand, wie Sie die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität Ihrer Leistungsprozesse sicherstellen. Gehen Sie ggf. auf von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001) ein und erläutern Sie deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder gleichwertige Dokumente in Kopie bei.
Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass mindestens
- ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist UND
- Prozesse der Qualitätssicherung bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind
ODER
- ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist UND
- eine Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z. B. ISO 9001) in Vorbereitung ist.
ODER
- eine Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z. B. ISO 9001) vorliegt.
Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.
K 3.2 - A-Kriterium
Bitte reichen Sie eine Liste mit mindestens vier (4) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrags (Umfang der Personentage auf Seiten des Bieters), Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Mindestens zwei (2) dieser Referenzen stammen aus dem Bereich "Prozessberatung",
- mindestens zwei (2) Referenzen betreffen einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
- Es sind nur jeweils vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.
- Mindestens eine (1) der vier (4) Referenzen umfasst mehr als 600 PT und eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr.
- Mindestens zwei (2) der vier (4) Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
K 3.3 - A-Kriterium
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bewerber-/Bietergemeinschaft ein Informationssicherheitsmanagement, z.B. nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig nach. Gehen Sie ggf. auf das von Ihnen adaptierte Informationssicherheitsmanagement (z. B. ISO/IEC 27001) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder gleichwertig Dokumente in Kopie bei.
Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass mindestens
- ein Informationssicherheitsmanagement im Unternehmen vorhanden ist UND
- Prozesse des Informationssicherheitsmanagement bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind
ODER
- eine Zertifizierung im Bereich des Informationssicherheitsmanagement (z. B. ISO/IEC 27001) vorliegt.
Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.
K 3.4 - A-Kriterium
Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in Ihrem Unternehmen in den letzten drei (3) Geschäftsjahren an.
Mindestanforderungen:
- mindestens 150 Beschäftigten insgesamt,
- mindesten 110 Beschäftigten im Geschäftsbereich "Beratung"
Bei Bietergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eignungsleihe werden die Zahlen aller Unternehmen addiert.
K 4.1 - A-Kriterium
Umweltmanagmentsystem
Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft ein Umweltmanagementsystem, z.B. nach ISO 14001 oder gleichwertig, nach.
Gehen Sie ggf. auf das von Ihnen adaptierte Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder vergleichbare Dokumente in Kopie bei.
Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass mindestens
- ein Umweltmanagmentsystem im Unternehmen vorhanden ist UND
- Prozesse des Umweltmanagmentsystemt bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind
ODER
- Zertifizierung im Bereich des Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001, MNP oder gleichwertig) vorliegt.
Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Unfallversicherung Bund und Bahn
Stiftung Haus der kleinen Forscher
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesministerium für Gesundheit
Robert-Koch-Institut
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Verbaucherzentrale Bundesverband eV
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Deutscher Wetterdienst
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisatioen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundesinstut für Berufsbildung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Autobahn GmbH des Bundes
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Preupischer Kulturbesitz
Auswärtiges Amt
BMI
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Naturschutz
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundeskanzleramt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Deutsches Archäologisches Institut
Max Rubner-Institut
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Umweltbundesamt
Deutscher Bundestag
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
ALDB GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinützige GmbH
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Engagement Global gGmbH
Friedrich-Ebert-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.