Prozessberatung im 3PM Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.04 - 9940/21/VV : 2

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=505547
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prozessberatung im 3PM

Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.04 - 9940/21/VV : 2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Prozessberatung im 3PM

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 76 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Prozessberatung im Drei-Partnermodell (3PM)

Dieser Rahmenvertrag soll Organisationen dabei unterstützen, sich vor dem Hintergrund insb. gesellschaftlicher, politischer und technischer Veränderungen effizient, effektiv und zukunftssicher aufzustellen. Hierzu werden durch externe Dienstleister zu erbringende Beratungsleistungen bereitgestellt, um bei der Optimierung und Digitalisierung von Prozessen sowie der Konzipierung und Einführung eines übergreifenden Prozessmanagements zu unterstützen.

Die verschiedenen Beratungsleistungen können entweder als einzelne Bausteine oder in Kombination mehrerer Bausteine gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden. Die jeweilige Beratungsleistung soll im ganzheitlichen Kontext der Behördenorganisation gesehen werden und im Verständnis eines umfassenden Verwaltungsmanagements (gem. Organisationshandbuch, www.orghandbuch.de) eingebettet sein.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 76.000.000,00 € abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtwert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 76 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

2 x automatisch um jeweils 12 Monate, sofern der AG nicht wiederspricht

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

K 2.1 - A-Kriterium

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Prozessberatung) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000 EUR pro Jahr betragen.

Bei Bietergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eigungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert.

K 2.2 - A-Kriterium

Für die Auftragnehmerin und jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss während der gesamten Vertragslaufzeit eine Industriehaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Million Euro und eine Industriehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro bestehen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Million Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.

Bitte reichen Sie einen Nachweis in Form eines Auszugs des Versicherungsscheins mit Ihrem Angebot ein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

K 3.1 - A-Kriterium

Beschreiben Sie im Bezug auf den Leistungsgegenstand, wie Sie die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität Ihrer Leistungsprozesse sicherstellen. Gehen Sie ggf. auf von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001) ein und erläutern Sie deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder gleichwertige Dokumente in Kopie bei.

Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass mindestens

- ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist UND

- Prozesse der Qualitätssicherung bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind

ODER

- ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist UND

- eine Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z. B. ISO 9001) in Vorbereitung ist.

ODER

- eine Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z. B. ISO 9001) vorliegt.

Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.

K 3.2 - A-Kriterium

Bitte reichen Sie eine Liste mit mindestens vier (4) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

- Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrags (Umfang der Personentage auf Seiten des Bieters), Zeitraum der Leistungserbringung,

- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

- Mindestens zwei (2) dieser Referenzen stammen aus dem Bereich "Prozessberatung",

- mindestens zwei (2) Referenzen betreffen einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).

- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

- Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).

- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.

- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.

- Es sind nur jeweils vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.

- Mindestens eine (1) der vier (4) Referenzen umfasst mehr als 600 PT und eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr.

- Mindestens zwei (2) der vier (4) Referenzen müssen abgeschlossen sein.

Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

K 3.3 - A-Kriterium

Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bewerber-/Bietergemeinschaft ein Informationssicherheitsmanagement, z.B. nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig nach. Gehen Sie ggf. auf das von Ihnen adaptierte Informationssicherheitsmanagement (z. B. ISO/IEC 27001) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder gleichwertig Dokumente in Kopie bei.

Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass mindestens

- ein Informationssicherheitsmanagement im Unternehmen vorhanden ist UND

- Prozesse des Informationssicherheitsmanagement bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind

ODER

- eine Zertifizierung im Bereich des Informationssicherheitsmanagement (z. B. ISO/IEC 27001) vorliegt.

Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.

K 3.4 - A-Kriterium

Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in Ihrem Unternehmen in den letzten drei (3) Geschäftsjahren an.

Mindestanforderungen:

- mindestens 150 Beschäftigten insgesamt,

- mindesten 110 Beschäftigten im Geschäftsbereich "Beratung"

Bei Bietergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eignungsleihe werden die Zahlen aller Unternehmen addiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

K 4.1 - A-Kriterium

Umweltmanagmentsystem

Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft ein Umweltmanagementsystem, z.B. nach ISO 14001 oder gleichwertig, nach.

Gehen Sie ggf. auf das von Ihnen adaptierte Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder vergleichbare Dokumente in Kopie bei.

Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass mindestens

- ein Umweltmanagmentsystem im Unternehmen vorhanden ist UND

- Prozesse des Umweltmanagmentsystemt bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind

ODER

- Zertifizierung im Bereich des Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001, MNP oder gleichwertig) vorliegt.

Begrenzen Sie Ihre Ausführungen hierzu auf max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2023
Ortszeit: 11:31
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Unfallversicherung Bund und Bahn

Stiftung Haus der kleinen Forscher

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Informationstechnikzentrum Bund

Bundesministerium für Gesundheit

Robert-Koch-Institut

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Beschaffungsamt des BMI

Bundesamt für Verfassungsschutz

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Verbaucherzentrale Bundesverband eV

Bundesanstalt für Wasserbau

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Deutscher Wetterdienst

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisatioen mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesinstut für Berufsbildung

Bw Bekleidungsmanagement GmbH

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Autobahn GmbH des Bundes

Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Stiftung Preupischer Kulturbesitz

Auswärtiges Amt

BMI

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Bundesamt für Güterverkehr

Bundesamt für Naturschutz

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Bundeskanzleramt

Bundeskriminalamt

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Deutsches Archäologisches Institut

Max Rubner-Institut

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Umweltbundesamt

Deutscher Bundestag

Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

ALDB GmbH

Alexander von Humboldt-Stiftung

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften

Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.

Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinützige GmbH

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Engagement Global gGmbH

Friedrich-Ebert-Stiftung

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2023

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Monheim am Rhein
Monschau
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Nettersheim
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Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
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Oer Erkenschwick
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Olsberg
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Senden
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