Beschaffung von vierzehn Krankentransportfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von vierzehn Krankentransportfahrzeugen
Die Feuerwehr Essen beschafft vierzehn Krankentransportwagen Typ A2 nach DIN EN 1846, DIN 14502 nach DIN EN 1789:2020
Fahrgestell (14x)
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Die Feuerwehr Essen beschafft vierzehn Krankentransportwagen Typ A2 nach DIN EN 1846, DIN 14502 nach DIN EN 1789:2020
Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Krankentransportwagen (KTW):
- nach den gültigen DIN bzw. EN- Vorschriften,
- der StVZO,
- den Unfallverhütungsvorschriften,
- dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in geschlossenen KFZ,
-dem neuesten Stand der Technik,
- den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und
- in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV- Bestimmungen entsprechen.
Die Fahrzeuge und deren Aufbauten müssen zur Übergabe an die Feuerwehr Essen soweit vorbereitet sein, dass eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auf- und Ausbau (14x)
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen
Die Feuerwehr Essen beschafft vierzehn Krankentransportwagen Typ A2 nach DIN EN 1846, DIN 14502 nach DIN EN 1789:2020
Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Krankentransportwagen (KTW):
- nach den gültigen DIN bzw. EN- Vorschriften,
- der StVZO,
- den Unfallverhütungsvorschriften,
- dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in geschlossenen KFZ,
-dem neuesten Stand der Technik,
- den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und
- in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV- Bestimmungen entsprechen.
Die Fahrzeuge und deren Aufbauten müssen zur Übergabe an die Feuerwehr Essen soweit vorbereitet sein, dass eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 und für Los 2 sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
- Eintragungen im Berufsregister
- Eintragungen im Handelsregister
Für Los 1 und für Los 2 ist die nachfolgende Angabe gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
Für Los 1 und für Los 2 sind die nachfolgenden Angaben gem. Eigenerklärung (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) zu tätigen:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
Neben den zu tätigenden Angaben in Anlage 03, hat der Bieter, sowohl für Los 1 als auch für Los 2, mit Angebotsabgabe mindestens drei geeignete Referenzen aus den drei letzten Geschäftsjahren zu nennen, die die Herstellung von Krankentransport-Fahrzeugen zum Gegenstand gehabt haben. Konkret sind Angaben über die Herstellung von Krankentransportfahrzeugen, der Fahrzeugart, der Leistungszeit sowie des Referenzgebers zu tätigen. Die Referenzen mit den entsprechenden Angaben sind auf einer separaten Anlage zusammenzustellen und als Anlage A 07 dem Angebot beizufügen.
Bei Angebotsabgabe für Los 2 ist darüber hinaus die technische Ausrüstung der Fertigungsplätze zu beschreiben. Zum Nachweis ist eine aussagekräftige Fotodokumentation (mind. 10 Stück) der Fertigung zur Fahrzeugherstellung zu erstellen. Zudem ist eine Auflistung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung anzugeben. Die vorgenannten Informationen sind als Anlage A 15 dem Angebot beizufügen.
Bei den oben genannten Angaben, die durch die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) abgefragt werden, kann alternativ ein Zertifikat über die Präqualifizierung eingereicht werden.
Es ist eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss eines Compliance-Abkommens zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller oder einer anderweitigen Vereinbarung nach Zuschlagserteilung, welche auf ein integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren gerichtet ist und in den Bereichen Qualität, Vertrieb und After-Sales-Service einheitliche Kriterien einfordert, als Anlage A 09 dem Angebot beizufügen.
Unterauftragnehmer:
Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage A 11 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über diese Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.
Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist, und deren Eignung nachzuweisen. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung gem. Anlage A 12 beizubringen. Der Auftragnehmer darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
Eignungsleihe:
Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen bei Angebotsabgabe (Anlagen A 11 und A 12) einzureichen.
Bietergemeinschaft:
Sofern der Bieter als Bietergemeinschaft auftritt, ist die Anlage A 10 mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YWW1C68PQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.