Neubau Sportlerheim/Bürgerhaus Kall-Sötenich, Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 65 12 90-7 / 700-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kall
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sportlerheim/Bürgerhaus Kall-Sötenich, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses und Sportlerheim in Kall-Sötenich.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Sportlerheim:
Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens.
Ende September 2022 wurde die Förderung bewilligt und erhält die Höchstzuwendung von 1.500.000 EUR. Die Fördersumme teilt sich hälftig auf die beiden Maßnahmen auf.
Die Förderung für das Sportlerheim bleibt aber aufgrund Höchstförderung bei 750.000 EUR.
Bürgerhaus:
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde das ehemalige Bürgerhaus im Ortskern von Sötenich derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es abgerissen werden musste.
Aufgrund der Gefahr, dass ein Neubau an gleicher Stelle bei einem weiteren Unwetterereignis wieder überflutet wird, musste ein neuer Standort gefunden werden.
Als Alternativstandort ist das Bürgerhaus als Aufstockung auf das zu planende Sportlerheim zu berücksichtigen.
Die Neubaukosten wurden durch den Betreiberverein als eigenständiger Wiederaufbauantrag beantragt.
Kosten:
Die Gesamtkosten des Gebäudes der Kostengruppen KG200-600 werden auf ca. 2,48 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die vorläufige Kostenermittlung der Baukosten setzt sich wie folgt zusammen:
- KG 300: 1.362.326,81 EUR netto
- KG 400: 664.584,04 EUR netto
Termine:
Start der Planung: Juni 2023
Übergabe Gebäude: Dezember 2024
Gemeinde Kall 53925 Kall
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
Objektplanung Gebäude (vgl. Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
Der Planerauftrag wird stufenweise beaufragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Architekten bzw. Ingenieure
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Weiterhin werden Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen unter folgenden Aspekten zur Eignung herangezogen:
- Bei der Referenz handelt es sich um einen Neubau
- Projektgröße: Baukosten KG 300 und 400 nach DIN 276
- Honorarzone
- Bearbeitete Leistungsphasen
- Die Referenz ist fertiggestellt und/ oder an den Nutzer übergeben
- Referenz mit öffentlichen Fördermitteln
- Gebäude mit mindestens zwei unterschiedlichen Nutzungseinheiten
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise.
1. Stufe: Leistungsphasen 1-3 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
2. Stufe: Leistungsphase 4 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
3. Stufe: Leistungsphase 5-7 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
4. Stufe: Leistungsphasen 8-9 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
Im Verfahren ergibt sich voraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 14.04.2023
- Bietergespräche Mai 2023
- Zuschlag Juni 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Miarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufbezeichnung Architekt berechtigt ist.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
- Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) für Leistungen gemäß HOAI § 34 Objektplanung Gebäude 250.000 EUR netto/Jahr.
- Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 EUR
b) für sonstige Schäden 1.500.000 EUR
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Architekten bzw. Ingenieure in der Objektplanung
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter in der Objektplanung
Als Mindeststandard sind folgende Anforderungen nachzuweisen:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen:
- Gegenstand der Referenz war die Objektplanung gem. HOAI § 34 Objektplanung Gebäude bei einem Neubau
- Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI § 34 bearbeitet
- Das Objekt fiel in die Honorarzone III oder höher (gemäß HOAI 2021 oder vergleichbarer Regelung)
- Die Summe der Baukosten zu den KG 300 und 400 belief sich auf mindestens 500.000 EUR (ohne MwSt)
- Die Referenzen müssen fertiggestellt und / oder an den Nutzer übergeben sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY4Y3VZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.