Lieferung eins Tanklöschfahrzeuges-Waldbrand (TLF-W) in Anlehnung an DIN 14530-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienheide
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eins Tanklöschfahrzeuges-Waldbrand (TLF-W) in Anlehnung an DIN 14530-21
Lieferung eines Fahrgestells und Montage eines Aufbaus zum Tanklöschfahrzeug - Waldbrand (TLF-W) in Anlehnung an DIN 14530-21
Los 1) Fahrgestell mit Aufbau
Los 2) Feuerwehrtechnische Beladung und Ausstattungsgegenstände
Die Lose können sowohl einzeln, als auch beide gemeinsam an einen Bieter vergeben werden.
Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau zum Tanklöschfahrzeug - Waldbrand (TLF-W) in Anlehnung an DIN 14530-21
Oberbergischer Kreis
Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau als Tanklöschfahrzeug - Waldbrand (TLF -W) in Anlehnung an DIN 14530-21 (Los 1)
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung und -Ausstattungsgegenständen
Oberbergischer Kreis
Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung und -Ausstattungsgegenständen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 BGB; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung des Formulars „521:EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe“ zu belegen; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft ist dieses für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes bzw. ein entsprechender anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft der des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
• Mindestjahresumsatz (brutto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. 2.000.000,-€; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Vorliegen einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,-€ je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 500.000,-€ je Schadensfall für Vermögensschäden; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Unterlagen, die der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmern e.V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
• Mindestjahresumsatz (brutto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. 2.000.000,-€; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Vorliegen einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,-€ je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 500.000,-€ je Schadensfall für Vermögensschäden; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Unterlagen, die der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmern e.V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
• Eigenerklärung/Nachweis über den Abschluss eines Compliance-Abkommens zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller oder einer anderweitigen Vereinbarung, welche auf ein integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren gerichtet ist und in den Bereichen Qualität, Vertrieb und After-Sales-Service einheitliche Kriterien einfordert.
• Qualitäts-Management-System entsprechend den EN ISO 9000ff; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss dieses Eignungskriterium von jedem Mitglied erfüllt werden; als Nachweis wird ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle über die Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems gem. EN ISO 9000ff akzeptiert.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einmalig die Durchführung eines Lieferantenaudits nach ISO 9001 zu gestatten. Der Auftragnehmer hat das Lieferantenaudit zu begleiten. Hierbei hat der Auftragnehmer keine Kosten für An-/Abreise, Verpflegung und Übernachtung/Unterbring zu tragen.
• Referenzen:
Als eine Referenz gilt jeweils ein Auftraggeber, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge für diesen geliefert wurden.
• Es sind mindestens fünf verschiedene und erfolgreiche Referenzen der letzten drei Jahre gerechnet ab Veröffentlichung dieser Ausschreibung, für Tanklöschfahrzeuge anzugeben.
• Erfolgreich ist eine Referenz, wenn es weder zu einer Rückabwicklung des Vertrages gekommen ist, noch eine Vertragsstrafe geltend gemacht wurde und auch keine vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung aufgetreten sind
• Eigenerklärung/Nachweis über den Abschluss eines Compliance-Abkommens zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller oder einer anderweitigen Vereinbarung, welche auf ein integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren gerichtet ist und in den Bereichen Qualität, Vertrieb und After-Sales-Service einheitliche Kriterien einfordert.
• Qualitäts-Management-System entsprechend den EN ISO 9000ff; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss dieses Eignungskriterium von jedem Mitglied erfüllt werden; als Nachweis wird ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle über die Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems gem. EN ISO 9000ff akzeptiert.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einmalig die Durchführung eines Lieferantenaudits nach ISO 9001 zu gestatten. Der Auftragnehmer hat das Lieferantenaudit zu begleiten. Hierbei hat der Auftragnehmer keine Kosten für An-/Abreise, Verpflegung und Übernachtung/Unterbring zu tragen.
• Referenzen:
Als eine Referenz gilt jeweils ein Auftraggeber, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge für diesen geliefert wurden.
• Es sind mindestens fünf verschiedene und erfolgreiche Referenzen der letzten drei Jahre gerechnet ab Veröffentlichung dieser Ausschreibung, für Tanklöschfahrzeuge anzugeben.
• Erfolgreich ist eine Referenz, wenn es weder zu einer Rückabwicklung des Vertrages gekommen ist, noch eine Vertragsstrafe geltend gemacht wurde und auch keine vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung aufgetreten sind
Es gelten die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ("Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen- TVgG NRW").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die
Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die
Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle
diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen §
134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.