Rahmenvertrag Abschleppdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: L661/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dortmund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Abschleppdienstleistungen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Abschleppdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Los Süd
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Abschleppdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Los Nord
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Durchführung von Abschleppdienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Polizeiliche/s Führungszeugnis/se des/der-je nach Rechtsform des/der Vertragsfirma/firmen- verantwortlich handelnden Person/en, nicht älter als sechs Monate oder entsprechende Bescheinigungen
- Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung (Personenschäden mind. 1.000.000,- EUR, Sach- und Vermögensschäden mind. 600.000,- EUR, Hakenlastversicherung mind. 500.000,- EUR)
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von
Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelleeingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen werden kann.
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. In den letzten drei Jahre müssen Abschleppleistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1.500 Fahrzeugen jährlich (nördliches Los) bzw. 2.500 Fahrzeugen jährlich (südliches Los) für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht worden sein. Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung.
- Es ist ein Mindestbestand von vier (nördliches Los) bzw. sechs (südli-ches Los) Abschleppwagen erforderlich.
- Mindestens ein Fahrzeug (nördliches Los) bzw. drei Fahrzeuge (südli-ches Los) müssen für Abschleppmaßnahmen an Örtlichkeiten mit be-schränkten Rangier-und Wendemöglichkeiten geeignet sein.
- Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen ku-mulativ. Für den Fall, dass die Fahrzeuge aktuell (noch) nicht zur Verfügung stehen, ist darzustellen und soweit möglich zu belegen, wie die Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zur Verfügung gestellt werden können (Unterlagen über Kauf/Miete).
- Aufstellung des für die Führung und Handhabung der Abschleppfahrzeuge vorgesehenen geeigneten Personals
- Ausführliche Beschreibung von je zwei Sicherstellungsgeländen pro Los, welche sich auf dem Dortmunder Stadtgebiet befinden und videoüberwacht, mit einer Zaunanlage versehen, beleuchtet sowie mit abschließbaren Zugangstoren versehen sein müssen.
- für mindestens 30 Fahrzeuge (nördliches Los) bzw. 40 Fahrzeuge (südliches Los), vier (nördliches Los) bzw. sechs ( südliches Los) davon für offene Fahrzeuge, mit Angaben zur Lage, Größe, Sicherungsmaßnahmen sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV;
- Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen werden kann.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI. Quartal 2026
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern
anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD00X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein
Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die
Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland