Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/07/002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Driburg
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33014
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Forstbetriebsbezirk Beckerhof Beckerhof 1 58540 Meinerzhagen Die Leistungserbringung erfolgt im gesamten Forstbetriebsbezirk (FBB) Beckerhof.
Eine Übersichtskarte des FBB ist den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügt. Der Auftraggeber behält sich jedoch nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer auch Einsätze in den anderen staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes vor.
Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.06.2023 und endet mit Ablauf des 31.05.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 5.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 12.500 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 12.500 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 5.000 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu vier Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 35.000 fm (10.000 fm o. R. Garantie- und 25.000 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschafts-mitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung, in der AGB Forst NRW und in den darüber hinausgehenden Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.
Der Auftragnehmer verfügt über mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate:
- RAL-Gütezeichen für den entsprechenden Tätigkeitsbereich(RAL-GZ-),
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System (KUQS)
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes
Zertifikat.
Bedingung für die Akzeptanz des jeweiligen Unternehmerzertifikates ist, dass die zertifizierende Stelle den Auftragnehmer bzw. die Arbeitsqualität des Unternehmens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden, relevanten Richtlinienanforderungen mindestens einmal jährlich vor Ort kontrolliert.
Der Nachweis einer Anerkennung eines vorgelegten Zertifikats durch PEFC oder ggf. auch FSC obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.
Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch
- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,
- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und
forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),
- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder
öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,
- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine
Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der
zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,
- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).
nachgewiesen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.06.2023 und endet mit Ablauf des 31.05.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jedoch jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt. Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: 01.06.2023 - 31.05.2024, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal zwei Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Anfang 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerungen: Anfang 2025.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im Vergabemarktplatz NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW nebst Anlage/n
- Preisblatt
- Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung (optional)
- Erklärung Unteraufträge_Eignungsleihe (optional)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (optional)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YW2V22PLC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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