Rahmenvereinbarung Drucker-Verbrauchsmaterial 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2023-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Drucker-Verbrauchsmaterial 2023
Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt 5 Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auf-tragnehmer) nach § 21 Abs. 3 VgV und einer Grundlaufzeit von 12 (zwölf) Monaten, je-weils mit der einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Option einer maximal dreimali-gen einjährigen Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils/je Los maximal 4 (vier) Jah-re), über die Lieferung für IT-Verbrauchsmaterial der jeweiligen Hersteller, im Genauen Toner und Tinte für die vorhandenen Drucker, entsprechend der in den Preisblättern dar-gestellten Leistungsverzeichnisse auf Grundlage eines je Los als Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließenden EVB-IT Kaufvertrages (Kurzfassung) und der mitgeltenden Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB), Version 2.0 vom 17.03.2016.
Lexmark
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
die Beschaffung von Verbrauchsmaterial des Geräteherstellers Lexmark.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Grundlaufzeit) und beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Ausübung bzw. Nichtausübung sowie Vertragsverlängerung.
Hewlett-Packard
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
Beschaffung von Verbrauchsmaterial des Geräteherstellers Hewlett-Packard.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Grundlaufzeit) und beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Ausübung bzw. Nichtausübung sowie Vertragsverlängerung.
Kyocera
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
Beschaffung von Verbrauchsmaterial des Geräteherstellers Kyocera.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Grundlaufzeit) und beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Ausübung bzw. Nichtausübung sowie Vertragsverlängerung.
Canon
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
Beschaffung von Verbrauchsmaterial des Geräteherstellers Canon.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Grundlaufzeit) und beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Ausübung bzw. Nichtausübung sowie Vertragsverlängerung.
Brother, OKI, Epson, Panasonic und Star
Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind: Stadt Krefeld, Stadt Bottrop, KRZN, Stadt Düsseldorf (eSchool), Kreis Borken, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Kreis Kleve, Kreis Mettmann sowie weitere, diesen Kreisen angehörige Kommunen und deren Tochtergesellschaften gemäß Anlage 1 "Aufstellung der abrufberechtigten Stellen".
Beschaffung von Verbrauchsmaterial der Gerätehersteller Brother, OKI, Epson, Panasonic und Star.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten (Grundlaufzeit) und beginnt mit der Zuschlagserteilung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Ausübung bzw. Nichtausübung sowie Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens mindestens 300.000 Euro betragen (Mindestanforderung) muss sowie - sofern vorhanden - den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Bezug auf die Lieferung von Verbrauchsmaterialien des Anbieters Lexmark (bzgl. Los 1), des Anbieters Hewlett Packard (bzgl. Los 2), des Anbieters Kyocera (bzgl. Los 3), des Anbieters Canon (bzgl. Los 4) bzw. der Anbieter Brother, OKI, Epson, Panasonic oder Star (bzgl. Los 5)) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht oder nicht vollständig die Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit gem. Abschnitt III.1.2) Nr. (1) und (2) erfüllen, sind nicht zur
Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. (Mindestanforderung). Diese Mindestanforderungen
stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen
Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(1) Darstellung von mindestens einer Referenz je Los über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten vergleichbaren Leistungen zur Lieferung von Verbrauchsmaterialien (Tonerkartuschen und Tintenpatronen des jeweiligen Herstellers bzgl. Los 1, 2, 3, 4 bzw. 5) in vergleichbarer Art und Größenordnung, die jeweils kumulativ folgende Krite-rien vollständig erfüllen müssen (Mindestanforderung):
1) Auftragsvolumen von mindestens
• 150.000 EUR (netto) pro Jahr für Referenzprojekt in Los 1,
• 50.000 EUR (netto) pro Jahr für Referenzprojekt in Los 2,
• 50.000 EUR (netto) pro Jahr für Referenzprojekt in Los 3,
• 25.000 EUR (netto) pro Jahr für Referenzprojekt in Los 4,
• 150.000 EUR (netto) pro Jahr für Referenzprojekt in Los 5.
2) Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr und
3) kontinuierliche Einzelbestellungen des Referenzauftraggebers bei Bedarf während der Vertragslaufzeit.
Die unter 1) bis 3) benannten Kriterien müssen jeweils kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts erbracht worden sein (Mindestanforderung). Eine Referenz, die auch nur eines der drei angegebenen Kriterien nicht erfüllt, ist nicht wertbar.
(2) Darstellung der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Aus- und Weiterbildung) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektmanagers, der als dauerhafter Ansprechpartner für die gesamte Vertragslaufzeit des Beschaffungsvorhabens fungieren soll (einschließlich der Darstellung einer Referenz dieses Projektmanagers über vergleichbare, bereits erbrachte Leistungen, mit folgenden Angaben:Kurzbeschreibung des Projekts, Angabe des Auftraggebers (mit Kontaktdaten), Projektlaufzeit, Leistungsumfang/Gesamtauftragswert des Projekts, Beschreibung der im Projekt erbrachten Leistungen des Projektmanagers.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht gem. Abschnitt III. 1.3. Nr. (1) über die geforderte/n Referenz/en verfügen oder deren eingereichte/
n Referenz/en die jeweils genannten Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur
Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen
(Mindestanforderung). Diese Mindestanforderungen
stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen
Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen einzureichen.
(4) Als verbindliche Höchstabnahmewerte, bis zu deren Erreichen Leistungen abgerufen werden können, werden für Los 1: 750.000 Euro (netto), für Los 2: 350.000 Euro (netto), für Los 3: 350.000,00 Euro (netto), für Los 4: 250.000,000 Euro (netto) und für Los 5: 750.000,00 Euro (netto) jeweils für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption (d.h. für max. 4 Jahre) festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.htm
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.