RV Kartierung GS u. BW 2023 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 54;1001208962;EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kartierung GS u. BW 2023 - 2027
Das LANUV beabsichtigt für die Jahre 2023 - 2027 einen Rahmenvertrag für Kartierungen zur Aktualisierung der Gewässerstruktur und der Bauwerke in NRW für Fließgewässer bzw. Fließgewässerabschnitte in Auftrag zu geben. Begründet ist dies mit der Anforderung aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Artikel 4 in Verbindung mit Anhang V 1.3.4, die eine Überwachungsfrequenz von 6 Jahren für die Qualitätskomponenten "Durchgängigkeit" und "Morphologie" festlegt.
NRW
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Organisation und die Durchführung der Kartierungen zur Aktualisierung der Gewässerstruktur und der Bauwerke für Fließgewässer, -abschnitte in NRW mit einem Einzugsgebiet > 10 Km2 im Zeitraum 2023 - 2027.
Gemäß dem LANUV Arbeitsblatt 18 (3. Auflage, 2023) kann die Kartierung das ganze Jahr durchgeführt werden, sofern der Wasserstand "deutlich" unter Mittelwasserstand liegt. Abweichend von dieser Festlegung ist die ausgeschriebene Kartierung für die jeweiligen Jahre im Zeitfenster Mitte Oktober bis Ende April durchzuführen.
Für die Qualitätssicherung sind im ersten Kontingent (ab Oktober 2023) für ca. 50 Fließkilometer die Gewässerstruktur einschließlich ca. 150 Bauwerke bis spätestens Mitte November 2023 vorab zu kartieren.
Die zu kartierenden 50 Fließkilometer sind der Anlage_01 (1. Kontingent) zu entnehmen; deren konkrete Bearbeitung ist mit dem Auftraggeber (AG) im Kick-Off-Termin abzusprechen.
Die erfassten Daten der Gewässerstruktur und der Bauwerke der ersten 50 km des 1. Kontingentes werden vom AG einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Bei zufriedenstellender Plausibilitätsprüfung durch den AG kartiert der/die Auftragnehmer (AN) in folgendem Umfang:
- 2023/24 (restliche Kilometer des 1. Kontingents),
- 2024/25 (2. Kontingent) und
- 2025/26 (3. Kontingent)
- 2026/27 (4. Kontingent)
jeweils Kontingente in der Größenordnung von ca. 300 - 500 Fließkilometern mit den dort vorhandenen Bauwerken (Größenordnung ca. 900 - 1800 Bauwerke). Der/Die AN erhält vom AG für das 2., 3. und 4. Kontingent jeweils vor Beginn der Geländearbeiten eine Liste mit den zu kartierenden Fließgewässerkilometern und der Bauwerke.
Das Zeitfenster für die Kartierungen (Mitte Oktober bis Ende April) ist vom AN einzuhalten. Ziel ist es, das 4. Kontingent für die Kartierung der Gewässerstruktur und der Erfassung der Bauwerke im Frühjahr 2027 abzuschließen.
Für die Kontingente 2, 3 und 4 lässt sich zurzeit kein regionaler, abgegrenzter Raum zu Ein-zugsgebieten oder Typologien der zu kartierenden Fließgewässerabschnitte definieren.
Für die Fließgewässerabschnitte sind die Gewässerstruktur und die Bauwerke im Rahmen einer Begehung vor Ort entsprechend den Vorgaben der genannten Kartieranleitungen zu kartieren und unter Berücksichtigung der Vorgaben zum Datenschutz mit Fotos zu dokumentieren (LANUV-Arbeitsblätter 18, 3. Auflage und 38). Im Anschluss an die Erfassung vor Ort, sind die Daten auf einen PC des/der AN zu übertragen und durch die mitgelieferter PC-Software einer Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
Die geprüften Daten werden dem Auftragnehmer auf Datenträger (externe Festplatte) zur Verfügung gestellt (Anlage_13).
Das Datenformat für die Datenlieferung wird vom AG durch die bereitgestellte Software vor-gegeben. Andere Datenformate sind nicht zulässig (Anlage_13).
Innerhalb einer angemessenen Frist prüft der AG die vom/von der AN gelieferten Kartierdaten und Fotos. Ergeben sich bei dieser Plausibilitätskontrolle durch den AG Beanstandungen, hat der/die AN die zeitnahe Nachbearbeitung mit dem AG abzustimmen und sicherzustellen (An-lage_13).
Die erfassten Daten sind vom AN bis zur vollständigen Schlussabnahme zu sichern.
Qualitätssicherungsmaßnahmen:
Der AG nimmt stichprobenhaft an Kartierungen des/der AN teil. Der AN stellt hierzu die Erreichbarkeit im Feld sicher, um auch kurzfristige Teilnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus behält sich der AG vor, Vergleichskartierungen durchzuführen.
Im Bedarfsfall hat zur Qualitätssicherung vor Kartierbeginn am betreffenden Fließgewässer eine Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu erfolgen. Diese kann auf Wunsch an der Kartierung teilnehmen.
Das Kartierpersonal ist dem AG vor Beginn der Kartierarbeiten im Gelände namentlich vorzustellen (s. Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung).
Ausgeschlossen von der Kartierung sind studentische Hilfskräfte oder Personen mit abgeschlossener Ausbildung ohne praktische Erfahrung in der Gewässerstrukturkartierung und der Erfassung von Bauwerken.
Eingesetzte Mitarbeiter/innen dürfen auf dem Kartierbogen der Geländeerfassung bei einer büro-internen Datenqualitätssicherung im Beach Desktop nicht durch den Namen der Person überschrieben werden, die für die Erfassungsdaten verantwortlich ist.
Der Vertrag beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und läuft zunächst für 36 Monate (April 2026). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 30.04.2027, soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer mit einer Frist von 5 Monaten zum Jahresende (31.12.2026) schriftlich gekündigt wird.
Für beauftragte Abrufe behält dieser Vertrag auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit seine Gültigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen,
c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU / Formular 533_EU)
e) das Formblatt "Referenz 1" enthält eine Übersicht der relevanten Referenzen mit den laut Formblatt geforderten Angaben, ggf. auch für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und alle Nachunternehmen
f) das Formblatt "Referenz 2", mit den nachfolgend genannten Erfahrungen und Kenntnisse mit dazugehörigen Referenzen und Projekten zu belegen / zu verknüpfen. Außerdem ist kurz die Tätigkeit des jeweils genannten Personals zum betreffenden Eignungsmerkmal im genannten Referenzprojekt darzustellen, (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen)
- Die Projektleitung hat Projekte in Bezug auf Gewässertypologie, deren Leitbilder und dem "Vor-Ort-Verfahren" zur Erfassung der Gewässerstrukturen in Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der LUA-Merkblätter (s. Leistungsbeschreibung) betreut (Nachweis durch mindestens 2 Referenzprojekte) - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal muss mindestens 24 Monate beim Bieter, freiberuflich oder in einem vergleichbaren Unternehmen tätig gewesen sein (Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses) - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal hat praktische Erfahrungen in der Gewässerstrukturkartierung (Nachweis durch mindestens 3 Referenzen unter Angabe der AG, wo (Region und Name der Fließgewässer in Deutschland), was (Fließgewässer und/oder Bauwerke), wann (Zeitraum) und wie (Vor - Ort - Kartierung, Übersichtsverfahren, unter Verwendung welcher Kartieranleitung, kartiert worden ist) - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal hat den Nachweis zu erbringen, dass mit dem Einsatz der in NRW eingeführten Software BEACH 3 (Erfassungs-, Foto-, Desktopkomponente) zur Erhebung der Gewässerstruktur und Bauwerke kartiert wurde (mindestens 100 Fließgewässerkilometer), um die Einarbeitung zu reduzieren und eine sachkundige Handhabung für die Qualitätssicherung zu garantieren - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal muss mit dem Inhalt des Handbuches Querbauwerke Nordrhein-Westfalen (2005, siehe Anlage Leistungsbeschreibung) und dem Merkblatt DWA-M 509, Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke-, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung (2014, s. Anlage Leistungsbeschreibung) vertraut sein.
- Das eingesetzte Kartierpersonal hat vertiefte Kenntnisse, landes- und bundesweit, im Bereich der hydromorphologischen Typologie (inkl. typspezifischer biologischer Besiedlung) der Fließgewässer.
"Personen, die noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung / abgeschlossenes Studium verfügen oder keine praktische Erfahrung in der Gewässerkartierung und der Erfassung von Bauwerken nachweisen, dürfen nicht zur Auftragsbearbeitung herangezogen werden."
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs :
a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt "Referenzen1",
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen
2)in das Formblatt "Referenz 2" sind die nachfolgend genannten Erfahrungen und Kenntnisse mit dazugehörigen Referenzen und Projekten zu belegen / zu verknüpfen. Außerdem ist kurz die Tätigkeit des jeweils genannten Personals zum betreffenden Eignungsmerkmal im genannten Referenzprojekt darzustellen, (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen)
- Die Projektleitung hat Projekte in Bezug auf Gewässertypologie, deren Leitbilder und dem "Vor-Ort-Verfahren" zur Erfassung der Gewässerstrukturen in Nordrhein-Westfalen unter Beachtung der LUA-Merkblätter (s. Leistungsbeschreibung) betreut (Nachweis durch mindestens 2 Referenzprojekte) - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal muss mindestens 24 Monate beim Bieter, freiberuflich oder in einem vergleichbaren Unternehmen tätig gewesen sein (Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses) - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal hat praktische Erfahrungen in der Gewässerstrukturkartierung (Nachweis durch mindestens 3 Referenzen unter Angabe der AG, wo (Region und Name der Fließgewässer in Deutschland), was (Fließgewässer und/oder Bauwerke), wann (Zeitraum) und wie (Vor - Ort - Kartierung, Übersichtsverfahren, unter Verwendung welcher Kartieranleitung, kartiert worden ist) - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal hat den Nachweis zu erbringen, dass mit dem Einsatz der in NRW eingeführten Software BEACH 3 (Erfassungs-, Foto-, Desktopkomponente) zur Erhebung der Gewässerstruktur und Bauwerke kartiert wurde (mindestens 100 Fließgewässerkilometer), um die Einarbeitung zu reduzieren und eine sachkundige Handhabung für die Qualitätssicherung zu garantieren - AUSSCHLUSSKRITERIUM
- Das eingesetzte Kartierpersonal muss mit dem Inhalt des Handbuches Querbauwerke Nordrhein-Westfalen (2005, siehe Anlage Leistungsbeschreibung) und dem Merkblatt DWA-M 509, Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke-, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung (2014, s. Anlage Leistungsbeschreibung) vertraut sein.
- Das eingesetzte Kartierpersonal hat vertiefte Kenntnisse, landes- und bundes-weit, im Bereich der hydromorphologischen Typologie (inkl. typspezifischer bio-logischer Besiedlung) der Fließgewässer.
"Personen, die noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung / abgeschlossenes Studium verfügen oder keine praktische Erfahrung in der Gewässerkartierung und der Erfassung von Bauwerken nachweisen, dürfen nicht zur Auftragsbearbeitung herangezogen werden."
3) Kurzviten und berufliche Befähigung der Projektleitung und mindestens drei Personen, die die Kartierarbeiten durchführen.
Dies schließt die Nennung von vergleichbaren Projekten ein, die in den vergangenen drei Jahren bearbeitet wurden
"Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YWWJWKQQP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]