Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Altakten Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-16-029-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Altakten
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Altakten auszuschreiben. Die Vereinbarung wird über zwei Jahre vergeben, mit der Option, zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Vereinbarung umfasst sowohl den Transport der Akten, wie auch deren Scannen, das Erzeugen von Zieldateien und das Vernichten der Akten.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Abholung der Akten aus Steinfurt bzw. Tecklenburg, Verarbeitung am Standort des Bieters, Rückübertragung der Daten per SFTP
Der Kreis Steinfurt beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Altakten auszuschreiben. Die Vereinbarung wird über zwei Jahre vergeben, mit der Option, zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Vereinbarung umfasst sowohl den Transport der Akten, wie auch deren Scannen, das Erzeugen von Zieldateien und das Vernichten der Akten.
Automatische zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr (max. zwei Mal bis längstens 31.05.2027), wenn nicht von der Verlängerung drei Monate vor Ablauf des Zeitraums abgesehen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Eigenerklärung zur NRW-Sanktionen
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 1.000.000 EUR
- Angabe des Unternehmens, das die Vernichtung durchführt
- Angabe der Subunternehmen (soweit diese eingesetzt werden)
- Referenzen (mind. 2 vergleichbare Projekte seit 01.01.2019)
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LYFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.