Brücke Hildastraße, 2. BA, Stahlverbundbrücke mit Unterbauten Referenznummer der Bekanntmachung: B061/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brücke Hildastraße, 2. BA, Stahlverbundbrücke mit Unterbauten
Stahlverbundbrücke mit Unterbauten
Brücke Hildastraße 2. BA, Stahlverbundbrücke mit Unterbauten Hildastraße 44145 Dortmund-Innenstadt-Nord Bornstraße L684, Hildastraße
Technische Bearbeitung 1 psch
Bestandsunterlagen/Bauwerksbuch 1 psch
Bohrungen für Kampfmittelsondierungen ca. 870 m
Bohrlochmessung 3 - Achs -Magnetometer ca. 108 Stk.
Asphalt fräsen ca. 900 m²
Unterbauten:
Bewehrte Ortbetonpfähle d = 1,20 m, L = 15 - 22 m ca. 720 m
Schalung herstellen ca. 1.700 m²
Bewehrten Beton herstellen ca. 1.800 m³
Betonstahl einbauen ca. 350 t
Bauwerkshinterfüllung/Auffüllung/Böschungen herst. ca. 7.700 m³
Prov. Rampen 0/45 anschütten und verdichten ca. 5.550 m³
Schottertragschicht 0/45, d = 25 cm ca. 1.700 m²
Asphalttragdeckschicht aus AC 16 TD herstellen ca. 1.700 m²
Überbauten:
Stahlkonstruktion Überbau S 355 herstellen. u. mont. ca. 1.155 t
Kopfbolzendübel S 235 herstellen u. anschw. ca. 80 t
Schalung herstellen ca. 2.070 m²
Bewehrten Beton herstellen ca. 1.635 m³
Betonstahl einbauen ca. 260 t
Korrosionsschutz ca. 17.500 m²
Dichtungsschicht gem. ZTV - ING, Teil 7, Abschnitt 1 ca. 2.430 m²
Asphaltschutzschicht herstellen ca. 1280 m²
Asphaltdeckschicht aus MA 8 S herstellen ca. 1280 m²
Schutzeinrichtung (SE) herstellen ca. 350 m
Stahlgeländer einbauen ca. 180 m
Kalottenlager 16 Stk.
Einschub der Überbauten 1 psch
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen (§ 6a EU VOB/A).
c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der öffentliche Auftraggeber kann von den Unternehmen insbesondere verlangen, einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich nachzuweisen.
Der geforderte Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur in hinreichend begründeten
Fällen übersteigen. Die Gründe sind in den Vergabeunterlagen oder in dem Vergabevermerk gemäß § 20 EU anzugeben.
Ist ein Auftrag in Lose unterteilt, finden diese Regelungen auf jedes einzelne Los Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch den Mindestjahresumsatz, der von Unternehmen verlangt wird, unter Bezugnahme auf eine Gruppe von Losen in dem Fall festlegen, dass der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält,
die gleichzeitig auszuführen sind.
Sind auf einer Rahmenvereinbarung basierende Aufträge infolge eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu vergeben, wird der Höchstjahresumsatz aufgrund des erwarteten maximalen Umfangs spezifischer Aufträge berechnet, die gleichzeitig ausgeführt werden, oder wenn dieser nicht bekannt ist, aufgrund des geschätzten Werts
der Rahmenvereinbarung. Bei dynamischen Beschaffungssystemen wird der Höchstjahresumsatz auf der Basis
des erwarteten Höchstumfangs konkreter Aufträge berechnet, die nach diesem System vergeben werden sollen.
Der öffentliche Auftraggeber wird andere ihm geeignet erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zulassen, wenn er feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die o.g. abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der o.g. genannten verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen
werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und
seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
d) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
e) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlags-kriterium bewertet werden
f) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
h) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung
das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
i) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Anforderung an die Eignung (geforderte Eignungsnachweise) zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit:
Unterlagen nach § 6a EU Nr. 1, Nr. 2 a - c und Nr. 3 a - i VOB/A EU; insbesondere (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A):
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090 für die Klasse EXC3
- Je zwei Referenzen von vergleichbaren Leistungen für die nachfolgenden Bauweisen bzw. Anforderungen in den letzten 10 Jahren (ein Referenzprojekt kann für mehrere Forderungen verwendet werden):
a) Ausführung von Stahlverbundbrücken mit Gesamtlänge > 50 m
b) Ausführung von Stahl- oder Stahlverbundbrücken mit dichtgeschweißten Hohlkästen
c) Ausführung Stahl- oder Stahlverbundbrücken mit Einzelblechen t > 30 mm
d) Ausführung von Brücken in Verbundbauweise mit Kopfbolzendübeln
e) Ausführung von Stahl- oder Stahlverbundkonstruktionen mit Korrosionsschutzarbeiten gemäß ZTV-Ing
f) Montage von Stahl- oder Stahlverbundbrücken im Längsverschub
(Vorlage von Referenzbescheinigungen 444 VHB Bund oder gleichwertig)
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dortmund
Vergabe- und Beschaffungszentrum
Submissionsstelle Raum 314
Viktoriastraße 15
44135 Dortmund
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßnahmenummer: B061/23
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD004
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalender-tage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlags-erteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabe-entscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).