A 5 FDE Kronau Objektplanung Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: A.03438.00.002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280 000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 5 FDE Kronau Objektplanung Verkehrsanlagen
A 5 FDE Kronau Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-3 und 5-7
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
1. Allgemeines
Projekt: A5 FDE Kronau
Ein Teilstück der BAB A5 zwischen Bruchsal und Kronau, Fahrtrichtung Frankfurt,
zwischen den AS Bruchsal und Kronau mit Parkplatz soll eine grundhafte Sanierung erhalten.
Die Maßnahme betrifft die A5 in Fahrtrichtung Frankfurt ab ca. 2,5 km nach der AS Bruchsal auf ca. 5,12 km Länge bis ca. 1,8 km
vor der AS Kronau.
2. Beschreibung der Verkehrsanlage
Die vorhandene Fahrbahn besteht aus Beton sowie aus Asphalt und wurde an mehreren Stellen ausgebessert. Das vorhandene
Material kann wiederverwendet werden, da die neue Fahrbahn ebenfalls aus Beton hergestellt werden soll.
Für die Planung der Maßnahme ist folgender Leistungsumfang vorgesehen:
Fahrtrichtung Basel - Frankfurt (zw. AS Bruchsal und AS Kronau):
ab Betr.-km 603+320 bis 598+200.
Länge L = ca. 5,12 km
Die Fahrbahn der A5 hat 3 Fahrstreifen und einen Seitenstreifen (Standstreifen)
Fahrbahn-Breite B = ca. 15 m
A = ca. 76.800 m² (Betonfahrbahn ca. 72.800 m², Asphaltfahrbahn ca. 4.000 m²)
Die Befestigung des Parkplatzes (Fahrbahn und Gehweg) bei Betr.-km 599+800 bis 599+600 besteht aus Pflaster/Asphalt und soll
eine neue Fahrbahn inkl. Gehweg aus Asphalt erhalten.
L = ca. 200 m
B = ca. 9,0 m
A = ca. 1.800 m
• Streckenplanung (mit Straßenbau und Entwässerung)
• Streckenplanung für bauzeitliche Streckenführung
• Planung der Mittelstreifenüberfahrten
• Abstimmung naturschutzrechtlicher Aspekte und Umweltplanung
• Abstimmung mit Leitungsbetreibern (Bestandsleitungspläne)
3. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
Im Rahmen der nun vorgesehenen Erneuerungsmaßnahme soll eine Überprüfung anhand
der aktuellen Regelwerke (RAA) erfolgen.
Zur Verbesserung der vorhandenen Entwässerung ist eine Erhöhung der Querneigung auf 2,5% vorgesehen, auch auf den Bauwerken.
Für die Maßnahme ist ein RE- Entwurf auf Basis der geltenden Richtlinien für die einheitliche Gestaltung von Erhaltungsentwürfen
im Straßenbau (RE-Erhaltung) zu fertigen.
Insbesondere auch zu berücksichtigen:
• Betonfahrbahn sowie teilweise Asphaltfahrbahn (bei Bauwerken, Parkplatz)
• Schutzeinrichtungen
• Auswirkungen auf Verkehrsführung
Die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit ist Teil dieser Ausschreibung. Eine Abstimmung mit den
Verkehrsbehörden, Autobahnpolizei, nachgeordnetes Netz und AG ist erforderlich. Die Koordination ist Bestandteil dieser
Leistungsbeschreibung.
Zum Leistungsumfang gehören (für den endgültigen Zustand der Verkehrsanlage/Bauwerke):
Straßenausstattungspläne (Markierungs-, Beschilderungs-, und Fahrzeugrückhaltesystempläne)
Zum Leistungsumfang gehören (für die verschiedenen Bauphasen und Verkehrsführungen):
temporäre Markierungs-, Beschilderungs- und Fahrzeugrückhaltesystempläne (Verkehrsführungspläne)
Zwangspunkte:
- best. Brückenbauwerke (Unterführungen)
- BW 6717 510 Ufg Kriegbach, Teilbauwerk 1 (Betr.-km 598+905)
- BW 6817 572 Ufg Dutlacher Graben, Teilbauwerk 1 (Betr.-km 601+205)
- best. Brückenbauwerke (Überführungen)
- BW 6717 566 Üfg Holzmühlenrichtweg (Betr.-km 598+356)
- BW 6717 567 Üfg Dornschlagrichtweg (Betr.-km 599+289)
- BW 6817 576 Üfg Engelswiesenrichtweg (Betr.-km 600+212)
- BW 6817 564 Üfg K 3525 (Betr.-km 602+061)
- BW 6817 623 Üfg Radweg (ca. Betr.-km 602+061)
- best. Verkehrszeichenbrücken/-kragarme
- In dem FDE-Los befinden sich zwei Abschnitte in der Wasserschutzgebietszone III B, Gesamtlänge ca. 3,42 km, von Betr.-
km 602+530 bis 599+270 mit 3,26 km und von Betr.-km 598+360 bis 598+200 mit 0,16 km.
Leistungen des Auftraggebers:
Der AG wird dem AN Unterlagen für die Planung übergeben:
Autobahnbestandspläne, Kataster, DGM1-Daten, Bauwerksdaten.
Der AG wird dem AN die Informationen über den vorhandenen Fahrbahnaufbau mittels Bohrkernentnahme/
Baugrunduntersuchung zur Verfügung stellen. Ebenfalls werden die Ergebnisse der chemischen Analyse übergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Ausschreibungsunterlagen).
- § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Ausschreibungsunterlagen gefordert.
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Ausschreibungsunterlagen gefordert.
glicherweise geforderte Mindeststandards:
- Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Ausschreibungsunterlagen)
- Es sind mindestens zwei Bauingenieure/-innen oder gleichwertig mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Straßenplanung anzugeben.
- Die Referenzen sollen für die in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung Planung von Fahrbahnerneuerungen in Betonbauweise vergleichbar sein
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Angebots zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebot
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
-LV X 84 GAEB
-LV X 84 PDF
-Honorarermittlung
-Honorarübersicht
-Eigenerklärung Art 5k VO (EU) Nr. 833-2014
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de