OV-Telgte-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.telgte.de/
Abschnitt II: Gegenstand
OV-Telgte-23
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von
17 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5.500.00 Quadratmetern und einer
Grundreinigungsfläche von ca. 23.000 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer
Jahresreinigungsfläche von 22.000 Quadratmetern.
Unterhalts- und Grundreinigung von 12 Objekten (Schulen, Turnhallen, Kita,
Verwaltungsgebäude) mit rund 2.250.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 8.300
Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Verlängerungsoptionen von je 12
Monaten
Unterhalts- und Grundreinigung von Objekten (Schulzentrum, Turnhallen) mit rund
3.200.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 14.400 Quadratmetern
Grundreinigungsfläche.
Verlängerungsoptionen von je 12
Monaten
Glas- und Rahmenreinigung von 29 Objekten mit rund 22.000 Quadratmetern
Jahresreinigungsfläche.
Verlängerungsoptionen von je 12
Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu
erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und
Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen)
bestehen
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein
Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der
Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose
gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende
Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 20.03.2023
(12.00 Uhr MESZ) für den Zeittraum vom 20.03.2023 bis 24.03.2023 vereinbart werden. Die
Terminvereinbarung erfolgt direkt über Hr. Pier +49 2504 13-281. Nach Ablauf des 20.03.2023
(12.00 Uhr MESZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet
am 28.03.2023 14.00 Uhr (MESZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und
rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote
unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach
pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen,
für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene
Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für
die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten
Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit
seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der
Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf
hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der
Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende
Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die
Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Rügeobliegenheit
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.