KG440 Elektroinstallationen für die Sanierung und Erweiterung der Musikschule Tübingen Referenznummer der Bekanntmachung: 023-2023-049
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KG440 Elektroinstallationen für die Sanierung und Erweiterung der Musikschule Tübingen
Elektrotechnische Anlagen; Kommunikationssicherheits- und Informationstechnische Anlagen; Außenbeleuchtung
Generalsanierung und Erweiterung der Tübinger Musikschule ( MST ) Frischlinstraße 4 72074 Tübingen
Elektrotechnische Anlagen; Kommunikationssicherheits- und Informationstechnische Anlagen; Außenbeleuchtung
- Elektrointallationsarbeiten,
- Passive Infrastruktur Datentechnik,
- Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, RWA, Fluchttürsteuerung
- Photovoltaikanlage,
- Beleuchtungsanlage,
- Blitzschutzanlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Meisterbetrieb Elektrotechnik - Obermonteur Erfahrung in gleichen Gebäudetypen (Schule, Gymnasium, Fortbildungsstätten o.ä.)
Abschnitt IV: Verfahren
Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- keine -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YWWJGBEKE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).