Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.27 - 0412/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]954
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs
Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs
Im vorliegenden Verfahren werden Unterstützungsleistungen, bei den Aufgaben die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Zusammenhang mit der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste obliegen, ausgeschrieben. Insbesondere werden folgende Leistungen erwartet: - Entwicklung und Pflege von technischen Spezifikationen, Vorgaben und Verfahren im Zusammenhang mit "hoheitlichen Dokumenten", "elektronische Identitäten", "EU-Digital-Identity-Wallet", "Digital Travel Credential" und "Machine Readable Travel Documents". - Begleitung von europäischen und internationalen Aktivitäten in Bezug auf die Erstellung und Umsetzung von Vorgaben, sowie der Standardisierung für "hoheitliche Dokumente", "elektronische Identitäten", "EU-Digital-Identity-Wallet", "Digital Travel Credential" und "Machine Readable Travel Documents". Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 1.250.000,- Euro (netto) abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standardisierung und Weiterentwicklung von eIDs und eMRTDs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 45138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.